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Liste Fritz kritisiert Rückzahlungen der TIWAG

Ist die Refundierung nach unzulässiger Strompreiserhöhung unnötig kompliziert?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) befand sich bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die von der TIWAG verwendete Klausel anwendbar ist, forderte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch hier eine Refundierung ein. Konkret ging es dabei um die letzte Strompreiserhöhung von Jänner 2019. In den Verhandlungen mit der TIWAG einigte man sich anschließend laut VKI auf „eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden.“ Demnach erhalten betroffene Kunden bei den Tarifen „comfort+“, „nacht+“ „eco“ und „Völsersee“ für den Zeitraum zwischen 01.01.2019 und 31.03.2020 abhängig vom Verbrauch eine pauschale Refundierung zwischen fünf und 150 Euro. Die Rückerstattung ergebe sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019. Die Refundierung erfolgt entweder durch einen Gutschein oder mittels Banküberweisung. Der Gutschein ist im Onlineportal der TIWAG erhältlich und kann bis 31.12.2023 bei „e-tec electronic GmbH“, das als Partnerunternehmen angeführt wird, eingelöst werden. Für die Überweisung des pauschalen Geldersatzes ist zudem die Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/tiwag erforderlich. Entsprechende Informationen wurden, so der VKI, Ende Oktober von der TIWAG an ihre Kunden versandt.
Markus Sint von der Liste Fritz wird „den Eindruck nicht los, dass die TIWAG diese komplizierte Vorgangsweise ganz bewusst gewählt hat.“ Foto: Dolomitenstadt/Wagner
Letzteren flatterte in diesen Tagen der angekündigte Brief mit der Überschrift ‚Wir haben gute Nachrichten für Sie!‘ ins Haus, an dessen Inhalt sich nun die Liste Fritz stößt. „Tatsächlich hat man als TIWAG-Kunde einmal nichts zu zahlen, sondern bekommt pauschaliert 25 Euro retour. Wie kompliziert und unnötig schwierig das Landesunternehmen TIWAG diese 25 Euro aber an seine Kunden zurückgeben will, lässt am guten Willen zweifeln. Erstens kann man sich die von der TIWAG zu Unrecht kassierten 25 Euro über ein völlig unbekanntes Partnerunternehmen aus dem Elektronikbereich vor Ort oder im Onlineshop zurückholen oder zweitens muss man sich auf der Internetseite des VKI anmelden, um sein Geld zurückzubekommen“, kritisiert der Osttiroler Fritz-Abgeordnete Markus Sint. Anstatt diese 25 Euro jedem TIWAG-Kunden bei der nächsten Rechnung gutzuschreiben, müssten sich jetzt die Kunden selbst darum kümmern, „wie sie zu ihrem zu Unrecht bezahlten Geld kommen.“ Sint vermutet, dass die TIWAG darauf hofft, „dass sich möglichst wenige Kunden die Mühe machen und sich die 25 Euro auf diese komplizierte Art und Weise zurückholen.“ Die Liste Fritz fordere daher von der TIWAG eine Gutschrift für die Kunden auf ihre nächste Rechnung.

29 Postings

soomanides
vor 4 Jahren

LH Platter muss sich sofort darum kümmern, dass den Tiwag-Kunden das Guthaben auf kaufmännisch üblichem Weg refundiert wird. Das Landesunternehmen kann nicht diktatorisch. mit uns Kunden "Schlittenfahren." Übrigens: Das Thema wäre ein klassischer Fall für Osttiroler Abgeordnete, sich für die Bürger einzusetzen. Ich höre nichts: nur Schweigen im Bezirk. Beziehen d i e ihren Strom schon längst aus China?

 
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    Senf
    vor 4 Jahren

    mit jahresablauf werden die neuen monatsverbrauchspauschalen für 2021 auf basis des verbrauchsergebnisses von 2020 festgelegt und den kunden verrechnet.

    das guthaben aus der vom OGH festgestellten "unzulässigen preisanpassungsregelung" errechnet sich aus dem ganzjahresbezug und kann logischerweise erst mit ende der jahresabnahme anteilsmäßig erstattet werden.

    dieser betrag als überhang wäre daher im folgejahr mit der jahres-neubrechnung gutzuschreiben oder den kunden auf ihr konto zurückzuüberweisen und nicht jetzt auf basis eines gutscheins im elektroladen.

    wie die tiwag kaufmännisch auf die jeweiligen "pauschalbeträge" kommt, ist für mich als kunde und vertragspartner mit der tiwag nicht nachvollziehbar und beruht wahrscheinlich auf dem genseitigen einverständnis der tiwag und dem verein für konsumenteninformation (VKI) - um diesen still zu halten.

    ich halte das für eine sauerei - mir und anderen kunden gegenüber.

    warum tun das tiroler den tirolern an, herr hiltpold und herr schmid?

    von den herren webhofer, mayrl, kuenz und auch der AK ist nichts zu erwarten, die sind - wie immer - auf tauchstation und geniessen ihre bezüge!

     
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Majo
vor 4 Jahren

Eine vom Land unterstützte und genehmigte Sauerei !!! Gutschrift holen, trotz Hürdenlauf, und dann sofort den Anbieter wechseln, es gibt ja mehr als genug Angebote !

 
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Der Graukofler
vor 4 Jahren

Was die Tiwag da macht, ist für ein Landesunternehmen unwürdig. Ich werde die Gutschrift beim VKI anfordern, auch wenn es nur wenige Euro sind. Schenken werde ich der Tiwag gar nichts, vor allem deshalb nicht, weil ich solche Handlungen nicht okay finde.

 
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doc-doc
vor 4 Jahren

"Seit Geburt" haben wir von der Tiwag Strom bezogen, so wie Osttiroler halt zu 99% "scharz" wählten. Ein "Platzhirsch" sozusagen, mit extrem hohen Einkommen besonders ihrer "Häuptlinge"(zumindest früher oft Politikgünstlinge ohne fachliche Qualifikationen, das könnte sich geändert haben.....) und Null Kundenorientierung. So habe ich in 50 Jahren niemals auch nur einmal eine Gutschrift oder so etwas wie einen Treuebonus erhalten. Wie bei den Telefon-oder TV-Anbietern. Nur der "neue" Kunde zählt und bekommt die besten Angebote, nicht der "treue". Ich würde nur allen raten, den Stromanbieter zu wechseln. Das geht in 5 Minuten und man hat null Arbeit. Bis zu 5 Monaten Gratisstrom und wesentlich billiger als die Tiwag.

 
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    rebuh
    vor 4 Jahren

    wow, den anbieter möchte ich jetzt genannt haben, der dir 5 monate den strom schenkt, und dazu noch wesentlich billiger ist. nachdem nur ca. 1/3 der rechnung auf die reinen stromkosten fallen, der rest auf div. steuern und leitungskosten fallen, die überall gleich zu zahlen sind. da wird es sich für einen normalen haushalt nur um centbeträge handeln, die gespart werden können.

     
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      gruenxi
      vor 4 Jahren

      Da muss ich Sie berichtigen: als normaler Haushalt sparen wir uns jährlich um die 100 Euro. Aber für Sie sind das Centbeträge, ist ja nicht mein Geld.

       
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      doc-doc
      vor 4 Jahren

      Es stimmt, dass davon die Stromkosten und nicht die Netzgebühren betroffen sind. Anbieter gibt es genug, z.B. Verbund mit 4 bzw.6 Monaten Gratisstrom+1 Monat bei Onlineabschluss, was ja automatisch geht. Wie Sie auf Centbeträge kommen, ist mir schleierhaft. Sie brauchen wahrscheinlich gar keinen Strom. Bei mir sind/waren es ca.600.- € im Jahr. Aber das können sie ja in einer Minute über ein Portal ausrechnen lassen, z.B. "durchblicker.at" oder andere.....

       
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hinter dem vorhang
vor 4 Jahren

stromanbieter wechseln... geht in 10 minuten und spart sich einige euros. e-control.at

 
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pierina
vor 4 Jahren

ich werd mal versuchen die nächste Tiwagrechnung mit Schlipfkrapfengutscheinen meiner Oma zu begleichen, wenn sie das nicht wollen hinterlege ich den Rechnungsbetrag beimVKI. Schauen, was Tirol Landes-Parade-Unternehmen dazu meint. Einfach eine RIESENSCHWEINEREI was sich die da leisten. Jeder Kunde hat ein Verrechnungskonto bei denen und der gängige Weg wäre ganz einfach den Betrag dem Konto gutzuschreiben. Aber dem Landesversorger ist kein Trick zu schmutzig um Geld zu sparen.

 
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    bergfex
    vor 4 Jahren

    Wenn ich ein Guthaben durch Strom sparen habe, bekomme ich es auch auf mein Konto gebucht. Warum geht es hier nicht? Ahaaaaaaaa, sie hoffen auf die Vergesslichkeit der Kunden.

     
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    Senf
    vor 4 Jahren

    @pierina: meine beweggründe hab ich unten beschrieben.

    vorschlag: den zugesagten rückvergütungs-pauschalbetrag der tiwag in rechnung stellen und bei nichtbehandlung oder ablehnung auf dem rechtsweg einklagen. ihr habt ja alle euren rechtsschutz (versicherung, ak ...) nehmt gebrauch davon, organisiert euch für euer recht in/über soziale medien, denn der OGH hat die unzulässige preisregelung für/an a l l e energieversorgungsunternehmen österreichs ausgesprochen.

    tiwagvorschlag - ablehnungsbegründung:

    a) die 2019 monatlich zu hoch verrechnete stromrechnungen (feststellg. OGH) können nicht in form von gutschscheinen von dritter seite rückerstattet werden und ist daher abzulehnen. diese vorgehensweise ist in österreich einmalig und rechts - und sittenwidrig.

    b) die auszahlungrückerstattung über den privaten konsumentenschützerverein VKI ist ebenfalls rechtswidrig und zudem aus datenschutzgründen abzulehnen. wer sein zugesagtes guthaben auf diesem wege erlangen will, dem wird bei digitaler antragstellung fast die unterhose ausgezogen. warum wohl?

    schade um den ruf der tiwag als landesunternehmen, denn hier geht es nicht um ein paar hundert kunden, sondern um hunderttausende mit guthaben in millionenhöhe!

     
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    rebuh
    vor 4 Jahren

    du hast es nicht begriffen, du kannst diesen gutschein auch bei deiner oma für schlipfkrapfen einlösen!😅

     
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unholdenbank
vor 4 Jahren

Also nichts wie hin vor die Verwaltungsgebäude der TIWAG und mit Transparenten, Hupkonzerten, Pfeifkonzerten und anderem denen ordentlich einheizen. Auch ein konzertierter Wechsel des Anbieters dürfte helfen. Ich habe mich von diesen Beutelschneidern schon lange verabschiedet.

 
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Huettenwirt
vor 4 Jahren

Es ist einfach eine bodenlose Frechheit, was die TIWAG hier aufführt. Spätestens jetzt sollten alle den Stromanbieter wechseln. Für dieses Vorgehen fehlt mir jegliches Verständnis. Es ist doch eindeutig klar, dass die TIWAG damit rechnet, dass ein Großteil der Kunden auf die Frist vergisst und den meisten wird das alles sowieso zu kompliziert sein. Und ein Teil der Kunden hat bis heute nicht einmal den Brief bekommen. Vielleicht absichtlich nicht alle angeschrieben ? Man kann es ja dann auf die Post schieben. Einfach ohne Worte die Vorgehensweise! Und der VKI macht auch noch einen Schnitt dabei.

 
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    rebuh
    vor 4 Jahren

    warum vergessen? brief bekommen, geöffnet und eingegeben!

     
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A Defreggerin
vor 4 Jahren

Hallo, mein Vater hat diesen Brief ebenfalls bekommen. Da er mit dem Internet und Gutscheinen von Firmen die er nicht kennt, nicht viel anfangen kann, gab ich ihm den Rat bei der Telefonnummer anzurufen. Das versuchte er auch! Nach 27 Versuchen kam er endlich durch, um was bekam er am anderen Ende der Leitung zu hören? Entschuldigen sie vielmals aber zu diesem Thema kann ich Ihnen leider nicht helfen. Aber ich kann Ihnen gerne eine andere Nummer geben da sollte Ihnen geholfen werden können. Mein Vater versuchte diese Nummer ebenfalls anzurufen. Nach gefühlten 10 Stunden in der warteschleife antwortete eine Dame: hier sind sie zu diesem Thema falsch aber warten sie ich verbinde sie zu meiner Kollegin. Wo wurde mein Vater hin verbunden - richtig zu der ersten Dame Das darf doch nicht wahr sein!!!! Das einfachste ist auf der nächsten Rechnung gut schreiben und fertig ist das Thema!!!

 
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neutral
vor 4 Jahren

Tolle Gelegenheit für LH Platter aktiv zu werden und dem Tiwag-Vorstand beizubringen, wie die kundenfreundliche Lösung (Rücküberweisung an Kunden) aussieht ... Können/dürfen solche Manager überhaupt das Landes-Unternehmen führen?

 
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    wolfgangwien
    vor 4 Jahren

    LH Platter wird da keinen Finger rühren SEINE TIWAG macht alles richtig. PUNKT

     
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Sunny_Lila
vor 4 Jahren

Auch ich möchte mich dieser Kritik anschließen: Habe es bislang nicht geschafft, den Gutschein einzulösen und/oder - trotz mehrmaliger Versuche - im "Kundencenter" jemanden zu erreichen. Freu mich über Tipps aus der dolomitenstadt.at Community :-)

 
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steuerzahler
vor 4 Jahren

Diesen Aussagen kann ich mich nur anschließen. Nachdem ich keinen Gutschein von irgendeinem Unternehmen will, bei dem ich noch nie gekauft habe und auch nicht zu einem Kauf motiviert werden möchte, habe ich den Weg über VKI gewählt. Leider ist auch diese Variante unnötig aufwendig. Ich bin der Ansicht, daß die Tiwag versucht, möglichst viele von der Refundierung abzuhalten.

 
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    Kiew
    vor 4 Jahren

    Dieser Meinung kann ich mich nur anschliessen. Der normale Weg wäre gewesen, den zuviel bezahlten Betrag einfach auf das Konto des Einzahlers zu retournieren!

     
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    Senf
    vor 4 Jahren

    nach schriftlicher rückfrage beim service-center der tiwag ist die rückzahlung nur über die oben angeführten varianten möglich, man bittet um "verständnis".

    ich habe also zu hohe stromrechnungen bezahlt, bekomme diesen überhang/guthaben nur mittels gutschein von einen anderen unternehmen oder über einen dritten, nämlich den privaten konsumentenschützerverein VKI.

    ich vermute, dass hier freunderlwirtschaft mit gutscheinen betrieben wird und dabei millionen hin und her geschoben werden und auch der vki will sich mit sammelrückzahlungen profilieren, dessen obmann sich ja jetzt grinsend durch die causa ischgl durch die TV-kanäle schiebt.

    meinen strom beziehe ich von der tiwag. per vertrag! ich bin also dort kunde und nirgendswo anders. ich habe mit niemanden anderen einen vertrag abgeschlossen und wenn mein partner mir zu viel verrechnet hat, möchte ich auch von ihm mein geld zurückhaben. per rücküberweisung oder als gutschrift in meinen folgerechnungen. mit welchem recht überträgt mein vertragspartner TIWAG mein guthaben an dritte und fordert mich auf, dieses dort auf kompliziertem weg zurückzuholen? was machen die vielen älteren vertragsnehmer, die dieser aufforderung gar nicht nachkommen können? wer streift dann das guthaben ein?

    hier ist der herr landeshauptmann und sein landesrat als eigentümervertreter des landes gefordert und zwar noch vor ablauf der willkürlich festgelegten frist.

     
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      spitzeFeder
      vor 4 Jahren

      Ich unterschreibe alles vorbehaltlos bis auf die Kritik am VKI - ohne diesen gäbe es gar keine Rückzahlungen.

       
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      Senf
      vor 4 Jahren

      @spitze feder, du solltest die geschichte des VKI studieren. ich jedenfalls möchte diesen nicht meine daten preisgeben oder mich dort als mitglied eintragenen lassen.

      schlimm genug, wenn der konsumentenschutz der AK in dieser angelegenheit aus erklärlichen gründen versagt hat und dessen tiroler präsident zangerl trotzdem von jeder titelseite des konsumentenschutzmagazin lacht. 🙃

       
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      rebuh
      vor 4 Jahren

      ja, der größte gauner in dieser angelegenheit ist sicher der VKI. frechheit was diese gauner alles wissen wollen!

       
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      steuerzahler
      vor 4 Jahren

      @rebuh: ich habe dieses Formular vom VKI ausgefüllt und war knapp dran, dieses völlig überzogene Fragespiel zu beenden. Leider ist mir die andere Variante völlig unsympathisch, darum habe ich es abgeschickt, denn ich möchte der Tiwag nicht mal die € 30,- schenken, die mir angeblich zustehen. Wie dieser Betrag zustande kommt, ist allerdings nirgends ersichtlich. Das Wort "pauschal" stört mich auch, es hinterlässt gewisse Zweifel. Ich werde daher den Anbieter wechseln.

       
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      rebuh
      vor 4 Jahren

      @steuerzahler, anbieterwechsel, danngib acht nicht vom regen in die traufe zu kommen. hast sicher auch die lange liste gelesen wieviele anbieter von der rückzahlungsverpflichtung betroffen sind!

       
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      steuerzahler
      vor 4 Jahren

      @rebuh: aufpassen muß man immer... Es gibt sehr wohl Stromanbieter, die diese Rückzahlung relativ einfach und für den Kunden angenehm gestalten. Das Angebot der Tiwag ist schlicht eine Frotzelei und offensichtlich darauf ausgelegt, daß ein großer Anteil auf die Rückzahlung verzichtet. Einfach erbärmlich...

       
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