Landwirtschaftskammerwahl: Wer ist wahlberechtigt?
Wahlverzeichnis liegt auf. Grüne Bauernvertreter klagen über kurze Frist und lückenhafte Listen.
Im März 2021 werden die Funktionäre der Tiroler Landwirtschaftskammer neu gewählt. Im Vorfeld dieser Wahl beklagen die Grünen Bäuerinnen und Bauern, dass die Wählerverzeichnisse nicht vollständig seien. Diese Verzeichnisse liegen seit Mittwoch, 28. Oktober, und nur bis einschließlich Dienstag, 3. November, in den Bezirkskammern oder am Sitz der LK-Tirol in Innsbruck zur Einsicht auf.
Eine Frist die sehr kurz ist und zudem in eine schwierige Zeit fällt. „Das Coronavirus bestimmt unser derzeitiges Leben, persönliche Einschränkungen und der Verzicht auf nicht notwendige Sozialkontakte sind angebracht, um der Pandemie Einhalt zu gebieten. Gerade in den letzten Tagen ist eine enorme Zunahme der Infektionen zu verzeichnen. Ein äußerst ungünstiger Zeitpunkt, um seine demokratischen Rechte wahrzunehmen“, schreiben die Grünen BauernvertreterInnen in einer Aussendung.
„Ich habe vorgestern das Wählerverzeichnis von unserem Dorf durchgesehen und dabei festgestellt, dass mehrere Besitzer gar nicht aufgelistet sind. Ich habe sie verständigt. Beim Gespräch mit anderen Bauern aus Osttirol und Nordtirol haben wir festgestellt, dass das Wählerverzeichnis in ganz Tirol sehr lückenhaft ist und wenn die landwirtschaftlichen Betriebe das nicht selbst korrigieren, können die Bäuerinnen und Bauern auch nicht wählen“, beklagt sich Brigitte Amort aus Tristach.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Mitglieder der Landwirtschaftskammer Tirol, das sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen), Pächter, Fruchtgenussberechtigte von landwirtschaftlichen Betrieben, die größer als 5.000m2 sind. Dazu deren Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährtinnen und Gefährten und deren Kinder, wenn sie in einem erheblichen Ausmaß mitarbeiten. Außerdem Personen mit einer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit und land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann bei den Landwirtschaftskammern in Auftrag gegeben werden oder ist persönlich mittels schriftlichen Berichtigungsantrag an die Wahlkommission, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht, zu richten.
Die Grünen Bäuerinnen und Bauern fordern eine Verlängerung des derzeitigen Termines oder eine erneute Auflagewoche des Wählerverzeichnisses zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation. „Das Verzeichnis scheint tatsächlich nicht vollständig zu sein. Daher fordern wir alle Wahlberechtigten auf, sofern unter den gegebenen Umständen möglich, Einsicht zu nehmen und bei Unvollständigkeit einen Berichtigungsantrag zu stellen”.
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