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Zwei Pkw-Unfälle mit Verletzten in Matrei

Bei beiden Unfällen waren die Lenker alkoholisiert und werden angezeigt.

Zweimal kurz hintereinander mussten Einsatzkräfte in Matrei in Osttirol am Abend des 2. Oktober zu Autounfällen ausrücken. Gegen 20:25 Uhr kam ein 20-jähriger Mann aus Matrei in einer Linkskurve der Europastraße über den rechten Fahrbahnrand hinaus, stieß ein Verkehrszeichen nieder und prallte mit der rechten Vorderseite seines Pkw gegen die linke Vorderseite des Autos einer 27-jährigen Frau, die gerade vom Parkplatz in die Europastraße einbiegen wollte. Die Frau wurde mit Verletzungen unbestimmten Grades in das Bezirkskrankenhaus Lienz eingeliefert. Der Alkomattest beim Unfalllenker ergab einen relevanten Messwert von 0,99 mg/l. Sein Führerschein wurde vorläufig abgenommen. Nach Abschluss der Erhebungen wird ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und Anzeige an die BH Lienz erstattet. Wenig später, gegen 21:55 Uhr, geriet ein weiterer 20-Jähriger aus Matrei mit seinem Pkw auf dem Dammweg-Tauernbach, von der Virger Landesstraße L 24 kommend, im Ortsgebiet von Matrei aufgrund einer Unachtsamkeit mit seinem Pkw über den linken Fahrbahnrand hinaus. Das Fahrzeug schlitterte über eine Böschung ca. 10 bis 15 Meter hinunter und kam am Rand des Tauernbaches mit den Rädern am Boden zum Stillstand. Der junge Mann wurde mit Verletzungen unbestimmten Grades in das Krankenhaus nach Lienz eingeliefert. Der Alkomattest ergab auch in diesem Fall einen relevanten Messwert von 1,01 mg/l. Der Lenker wird an die Bezirkshauptmannschaft Lienz angezeigt.

12 Postings

steuerzahler
vor 4 Jahren

Unabhängig davon, daß das Lenken eines KFZ in alkoholisiertem Zustand und auch unter anderen Beeinträchtigungen strikt abzulehnen ist, ist die Umrechnung der Atemluftkonzentration in Blutalkohol einfach falsch. Es ist erwiesen, daß die Atemluftkonzentration stark vom körperlichen Zustand abhängig ist. Der Faktor 2 ist rein willkürlich angenommen und die Schwankungsbreite ist beträchtlich. Da aber rechtliche Konsequenzen vom Blutalkohol abhängen, ist eine Blutanalyse erforderlich. Nur wenn die Atemluft keinen Alkohol anzeigt, kann man davon ausgehen, daß keine Alkoholisierung vorliegt. Die Atemluftanalyse muß man zwar machen, da eine Verweigerung rechtliche Folgen hat, sollte aber mit einer Blutanalyse gesichert werden. Im Gesetz steht Promille Blutalkohol und nicht mg Atemluft.

 
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    johannundanita
    vor 4 Jahren

    vollkommen falscher ansatz - von der körperlichen konstitution hängt möglicherweise ab wie schnell der atemalkohlgehalt auf- bzw. abgebaut wird. für den festgestellten wert gilt ein gesetzlich vorgeschriebener umrechnungsfaktor von 2,0.

     
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      steuerzahler
      vor 4 Jahren

      Meine Aussage ist richtig. Der Alkoholgehalt, der ausgeatmet wird, ist individuell unterschiedlich hoch. Kann man jederzeit im Internet recherchieren. Der Umrechnungsfaktor ist lediglich mit 2 willkürlich festgelegt.

      Es geht nicht um den Abbau des Alkohols, sondern darum, daß bei verschiedenen Personen und gleichzeitiger Messung der Atemluft und des Blutalkohols unterschiedliche Faktoren herauskommen. Und das ist nicht korrekt. Der tatsächliche Blutalkohol kann höher oder niedriger sein, als mit der Umrechnung herauskommt. Da aber im Gesetz die Grenzwerte in Promille Blutalkohol angegeben sind, ist meiner Meining nach, die Umrechnung unzulässig.

       
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    Staudinger
    vor 4 Jahren

    Meines Wissen nach wir sowieso im Krankenhaus dann spätestens der genaue Alkoholgehalt im Blut gemessen und das Blut auf irgendwelche anderen Suchtgifte untersucht, überhaupt bei einer Behandlung im Krankenhaus allein schon wegen dem Gericht und der Versicherung . Die Berichte die man hier oder in anderen Medienen liest sind ziemlich oft Pressemeldungen von der Polizei und die hat nur die Messergebnisse von dem Alkomattest am Unfallort was aber auch schon ziemlich genau ist bei den neueren Geräten mit der entsprechenden Wartung.

     
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rebuh
vor 4 Jahren

scheinbar ist die sperrstunde um 22uhr auch noch zu spät!

 
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    Gotwald1
    vor 4 Jahren

    wenn jemand mit 2 Promille noch Auto fahren kann, nehm ich an das es nicht das 1. mal war, und der Fahrer etwas Übung darin haben dürfte! Ich vermute, das die 22.00 Sperrstunde auch dazu beiträgt, das nun schon am frühen Nachmittag zusammengesessen wird, was die Gefahr birgt, das mit Leichtsinn zwischen 17.00 und 22.00 Uhr, getarnt durch mehr Verkehr, die Heimreise im eigenen PKW - trotz dem Gläschen zu viel - angetreten wird! "Corona und seine Nebengeräusche" ...

     
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      Senf
      vor 4 Jahren

      du irrst, die beiden konnte mit je 2 Promille nicht mehr fahren, sie haben es vermutlich in ihrem delirium leider selbst vergessen. wem wundert´s.

      jetzt trinkt man nicht mehr aus-, sondern -auf, denn das zeug verdirbt sonst ja. dass dabei die gefahr für andere nach ihren werkzeiten (heimfahrt) steigt, vermute ich auch, denn üblicherweise kurvten die angesoffenen erst zu später stunde bei wenig verkehr in zielrichtung garage.

      so gesehen muss man die sperrstundenvorverlegung schnellstens wieder aufheben. böser landeshauptmann!

       
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    isnitwahr
    vor 4 Jahren

    Beim besten Willen, aber dass Corona und die vorverlegte Sperrstunde jetzt auch dadafür herhalten muss, dass ein Vollidiot mit 2 Promille ins Auto steigt und dann - oh Wunder - einen Unfall verursacht, das ist schon sehr befremdlich. Führerscheinentzug auf Lebenszeit und eine Geldstrafe, die richtig, aber schon wirklich richtig weh tut. Saufen und dann ins Auto steigen bedeutet wohl vorsätzliche Gefährdung des Lebens anderer! Da gibts für mich keine Entschuldigung.

     
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lucky 04
vor 4 Jahren

Danke für die Info: ja ziemlich erschreckend!

DIE UMRECHNUNG MG/L IN PROMILLE: EINFACHE RECHNUNG

Um von den angegeben mg/l auf den ‰-Wert zu gelangen, gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Umrechnungsfaktor von 2,00. Demnach muss der mg/l-Wert mit zwei multipliziert werden, so entsprechen zum Beispiel 0,4 mg/l Atemalkoholgehalt 0,8 ‰ Blutalkoholgehalt.

 
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Oschtadio
vor 4 Jahren

Es ist egal ob in mg/l oder in Promille der Alkohol konsum angegeben wird. Es gehört den Unfallverursachern eine Ordentliche Strafe zu stellen .

 
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    Omo
    vor 4 Jahren

    Führerschein und Auto auf längere Zeit abnehmen, saftig Strafe zahlen und einen psych. Test erstellen, ob der Lenker fähig ist eine Fahrzeug zu führen! Später regelmäßige Drogentests bei der Behörde, das muss abschrecken. Man stelle sich vor es gäbe Personenschaden! Das wäre der finanzielle und moralische Supergau für alle Beteiligten! Ich kann solche Zeitgenossen nicht verstehen, die sich unverantwortlich benehmen und alles aufs Spiel setzen!

     
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Gotwald1
vor 4 Jahren

früher als es noch Angaben in Promille gab war irgendwie alles einfacher. So musste ich erst mal Google bemühen und bin etwas erschrocken!

 
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