Sperrstunde: Ausnahmen in Salzburg und Vorarlberg
Hotelgäste dürfen in diesen Bundesländern bis 01:00 Uhr konsumieren. Tirol winkt ab.
Die Bundesländer Salzburg und Vorarlberg haben sich bei der verschärften Sperrstundenregelung, die letzten Freitag in Kraft getreten ist, für eine Ausnahme entschieden. Die auf 22:00 Uhr vorverlegte Sperrstunde gilt seit gestern nicht mehr für Hausgäste von Beherbergungsbetrieben. Sie dürfen daher – wie auf Bundesebene verordnet – bis 01:00 Uhr in den Gastroeinrichtungen ihres Hotels konsumieren.
Diese neue Verordnung der beiden Bundesländer wurde am gestrigen Montag kundgemacht und tritt am 18. Oktober wieder außer Kraft. Gastronomen dürfen laut dem Salzburger Landesgesetzblatt ab 22:00 Uhr keine Kunden in ihren Betrieb lassen, „es sei denn, das Betreten erfolgt durch Beherbergungsgäste." Wie ein Sprecher von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer gegenüber der APA erklärt, sei ein Hotel für den Gast während der Tage in denen er dort nächtigt, das Zuhause – „und zu Hause greifen wir nicht ein.“
Ein Posting
Schon interessant, wo der Herr LH eine "Ungleichbehandlung" zu erkennen glaubt: Es dürfen ind V und S doch alle Gäste eines Hotels bis 1 Uhr konsumieren, nicht nur einige ...
Ich frage mich, bei wem er damit Eindruck machen will - und vor allem welchen ...
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