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DNA-Probe bestätigt: Wolf riss Schafe in Leisach

Laut der genetischen Untersuchung handelt es sich um ein Tier aus italienischer Population.

Wie das Land Tirol heute, Dienstag, in einer Presseaussendung mitteilte, liegen die Ergebnisse der genetischen Untersuchung jener Proben, die bei drei Schafsrissen zwischen dem 21. und dem 27. August auf der Leisacher Kofelalm genommen wurden, vor. Es wurde die DNA eines Wolfs aus der italienischen Population nachgewiesen. Auch die DNA-Proben der am 26. August gerissenen Ziegen im Gemeindegebiet von Kössen (Bezirk Kitzbühel) wurden ausgewertet. Auch hier wurde ein Wolf als Verursacher bestätigt, das  Tier ist der dinarischen Population zuzurechnen. Ein Ergebnis zur Bestimmung des jeweiligen Individuums – Genotypisierung genannt – liegt in beiden Fällen noch nicht vor.

Auf der Kofelalm in Leisach wurden seit Ende Juli 18 Tiere tot aufgefunden. Nach wie vor fehlt von 32 weiteren Schafen jede Spur. „Wir haben zuletzt von Donnerstag bis Sonntag mit zehn Leuten erfolglos nach den Tieren gesucht“, erklärt einer der betroffenen Bauern, Clemens Kreuzer, im Gespräch mit Dolomitenstadt: „Wir werden nun wohl abwarten und auf die Jäger zählen. Vielleicht hört man auch etwas von einer der benachbarten Almen, ich rechne jedoch nicht damit.“

Am vergangenen Donnerstag wurde auch auf einer Schafalm im Gemeindegebiet von Lavant – zehn Kilometer von der Leisacher Kofelalm entfernt – ein gerissenes Schaf gefunden. Da auch hier der konkrete Verdacht auf Beteiligung eines Wolfs besteht, hat der Amtstierarzt DNA-Proben genommen und an das Institut für Wildtierkunde an der Veterinärmedizinischen Uni Wien gesandt. Die Ergebnisse stehen derzeit noch aus. Die Schafherde wurde dort vorsorglich abgetrieben.


Update vom Freitag, 11. September:

Im Zuge der Analyse der DNA-Proben wird zudem stets die genaue Bestimmung des jeweiligen Individuums – Genotypisierung – veranlasst. Wie das Land Tirol heute in einer Presseaussendung mitteilt, liegen nun die genetischen Untersuchungsergebnisse für die Risse in Osttirol auf der Leisacher Kofelalm vor: Dabei wurde ein männliches Individuum aus der italienischen Population nachgewiesen. Das Tier wurde in Österreich bisher noch nicht nachgewiesen.

13 Postings

nervensaege
vor 4 Jahren

sarkasmus und provokation überfordern hier offenbar einige. sind aber weder verboten noch unangemessen, sondern in anbetracht der hier geäusserten reaktionären bis wahnhaften vernichtungsfantasien dringend notwendig. bis heute sind ca. 70% der tierarten durch menschliche eingriffe für immer vernichtet, und es geht unaufhaltsam weiter. statt sich über erfolge des artenschutzes durch mühsam erkämpfte gesetze und die arbeit vieler menschen zu freuen, fallen viele in geistige umnachtung und posten wirre statements, dabei machen wolfsrisse statistisch nur etwa ein zehntel der verluste von almvieh aus. faktencheck!

 
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Cha447
vor 4 Jahren

.... a ziemliche Nervensäge!

 
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Nickname
vor 4 Jahren

Hat sich eigentlich die Frau Landwirtschaftsministerin Köstinger irgendwann zu dem Thema geäußert oder beschäftigt sie sich lieber mit den erfreulicheren Dingen?

Eins dürfte für jeden Bauern klar sein, diese ÖVP ist nicht mehr Eure ÖVP!

 
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    Omo
    vor 4 Jahren

    DIe ÖVP ist eine Selbstdarstellungspartei mit Selbstlobtendenz und einem Messias an der Spitze!

     
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Omo
vor 4 Jahren

Wenn ein Raubtier mehr wert ist wie ein Nutztier, dann hört sich für mich jedes Verständnis auf. Die Wolfsbefürworter sollten für alle Schäden haftbar gemacht werden! Wie einige, zuständige "Schreibtischtäter" ticken ist mir schleierhaft!

 
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Halli_hallo
vor 4 Jahren

Liebes Dolomitenstadt-Team, Meinungsfreiheit hin oder her, aber offensichtlich bösartigen Kommentare gehören meiner Meinung nach bitte gelöscht, danke.

 
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    le corbusier
    vor 4 Jahren

    absolut. Ständig fordert jemand, dass man die Wölfe einfach abknallen und verscharren muss. Das ist nicht nur bösartig, es kann strafbar sein.

    § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen:

    (1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

     
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      opfena
      vor 4 Jahren

      ich bin ganz eurer meinung, dass nicht so viel über das "abknallen und verscharren" geschrieben werden soll.😉

       
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nervensaege
vor 4 Jahren

au weh, jetzt geht das gejaule los...! in zivilisierten ländern gibt es professionellen herdenschutz im almgebiet, in tirol....nun ja... aber moment...in grauer vorzeit, wo die vernichtungsvisionen einiger mitforenten üblich waren, waren doch die fremden die sündenböcke: ein italienischer wolf! blutrache!!! für jedes tote österreichische schaf ein italiener als geisel! oder besser gleich aufknüpfen... wo habens den tiroler taliban andreas hofer daschossn??? in italien!!! na also!

 
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    phoenix
    vor 4 Jahren

    Das ist ein dermaßen sinnfreier und saudummer Kommentar von Ihnen! Zum Fremdschämen sowas... 👎

     
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    spezi
    vor 4 Jahren

    @nervensaege......Bist du sicher, dass mit dir noch alles in Ordnung ist???

     
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    hachwoldhansl
    vor 4 Jahren

    Momentan sehe ich ihre Kommentare als grosses Problem @nervensaege die stellen sogar den Wolf in den Hintergrund sag mal gehts noch?!😠

     
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    Omo
    vor 4 Jahren

    Unglaublich!!!!Was ist Ihnen widerfahren?

     
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