Außerhalb des Interessenschaftsmodells hätte auch die Stadt die Möglichkeit, die beiden Grundstücke zu erwerben. Diese Variante brachte die ÖVP bei der Gemeinderatssitzung am 14. Juli ins Spiel. Blanik konterte in der Sitzung: „Dann stellt doch gleich einen Antrag. Mir tut ihr damit einen Gefallen.“ Der Antrag blieb damals aus.
Jetzt ist das Thema wieder auf dem Tisch. In einer Medienaussendung forciert VP-Vizebürgermeister Kurt Steiner neuerlich den Grundkauf durch die Stadt. Darauf angesprochen, versichert Blanik, man werde das Thema im nächsten Stadtrat besprechen, fügt aber hinzu, „es wird hier sicher zu keiner Wohnbebauung kommen, dafür ist die Zufahrt am Rechten Drauweg zu schmal. Das wird vom Land nicht genehmigt.“ Außerdem spreche die Raumordnung gegen eine Siedlungsnutzung.
Ein Grundkauf wäre für die Stadt vermutlich nur sinnvoll, wenn sich die beiden Parzellen als Tauschgrundstücke eignen würden. Auch das ist aber hinterfragbar. Es gibt nämlich durch die Teilung des Besitzes überhaupt keine gesicherte Zufahrt mehr. Wer auch immer der neue Besitzer der beiden Grundstücke wird – ein Bauer oder die Stadt – muss also in jedem Fall zuvor die Wegrechte abklären.
Kauft ein Bauer, gibt es dafür ein zivilrechtliches Prozedere. Besteht ein sogenannter „Bringungsnotstand“, können Wegrechte in Form eines Zwangsverfahrens bei der Agrarbehörde erwirkt werden. Dass in einem solchen Verfahren die Zufahrt dann über ihr Eigentum führen würde, hält Blanik für sehr unwahrscheinlich. Es gibt nämlich auch einen Feldweg, der auf der gegenüberliegenden Seite an den beiden landwirtschaftlichen Flächen vorbeiführt. Er wird aktuell zur Bewirtschaftung genutzt. Allerdings lässt dessen Besitzer, der Landwirt Peter Paul Ebner, nur den aktuellen Pächter auf das Grünland zufahren. Das will er keinem neuen Nutzer erlauben.
VP-Vizebürgermeister Kurt Steiner ist davon unbeeindruckt. Er gehe davon aus, dass Blanik „ein echtes Interesse daran hat, die Fläche mittels Regelung der Zufahrt auch entsprechend nutzbar zu machen.“ Doch das liegt nicht allein im Ermessen der Bürgermeisterin. Einerseits hat Peter Paul Ebner ein Wörtchen mitzureden. Andererseits ist der Rechte Drauweg keine öffentliche Verkehrsfläche, sondern gehört einer privaten Anrainergenossenschaft, die sorgsam darüber wacht, dass die schmale Straße nach Amlach auch schmal bleibt. Blanik: „Schon bisher sind die Traktoren nicht über diesen Weg auf die Felder gefahren.“
19 Postings
Was ist eigentlich aus dieser Geschichte geworden? Frau BGM ist ja inzwischen fest am betonieren. Um die Gründe ist es aber still geworden ....
Diesbezüglich gibt es ein paar interessante Neuigkeiten auf dietiwag.at ...
Schade, ich hätte es ihr gegönnt.
ich auch
"alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich". „Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen"."… @Gina1, – klingt alles großartig!
Würde es tatsächlich zu einer Normalisierung der Tiroler Grundstückspreise kommen, falls das TGVG aufgehoben wird? Ich glaube, eher nicht!
Was glauben Sie, umgelegt auf das TGVG und eine Liberalisierung (durch Aufhebung des VfGH), wer die schönsten Grundstücke in Tirol und auch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gebäude in bester Lage, wohl kaufen wird? Jene, die am meisten dafür bieten! Richtig gut situierte Leute. Vermögende aus dem In- und Ausland, sowie finanzstarke Firmen aus dem Ausland. Als Anlage- und Spekulationsobjekte. Und wir „Normalbürgern“ aus Tirol? Wir werden wieder einmal durch die Finger schauen! Auch Politiker, wie in diesem Fall Blanik, wären dann in der 1. Reihe fußfrei zur Stelle. Durch ihre Stellung und Netzwerke sitzen sie in vorderster Front auch was eine eventuelle Umwidmung betrifft! Oder, wie hätten Sie sich das vorgestellt? Dass alle Vorgenannten, wenn es um ihre Profite und Eigeninteressen geht, für die Allgemeinheit und den Normalbürger verzichten oder sich zurückhalten würden?
Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Gleichbehandlung In Österreich gilt seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 der Gleichheitssatz als Verfassungsgebot. Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung von 1920 stellt fest, "alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich" und erweitert diesen allgemeinen Gleichheitsgrundsatz durch den Satz "Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen".
?????????????
https://www.transparenzdatenbank.at/ Hier zahlen ALLE Bürger ein.
Steixner betonte gestern gegenüber der TT, er gehe davon aus, dass „unser Gesetz hält“. Er stützt sich auch auf ein entsprechendes Verfahren bei der EU, das für das Land positiv ausgegangen sei. 2012
Sollte der Verfassungsgerichtshof das Tiroler Grundverkehrsgesetz aufheben, wäre dies ein Befreiungsschlag. Nichtbauern wären nicht mehr auf 1,3 Prozent der Landesfläche beschränkt, die Grundpreise würden sich normalisieren und Tirol könnte aufatmen.
Wann hat Frau Blanik diesen Kauf getätigt? Vielleicht gar wo das ganze Volk "eingesperrt" war ?
@Macki, oh wie wahr!
Ganz klare Befangenheit der Frau Bürgermeisterin in dieser Causa und zwar in zweifacher Hinsicht: weil sie ein Vorkaufsrecht der Flächen hat (-kommt nun nicht zur Anwendung) und weil sie im Besitz des Grundstücks mit Altbestand davor situiert, ist. Sie sollte sich entweder in allen Belangen in diesem Grundverkauf heraushalten, oder sich zu 100% für die Interessen der Stadt (z.B. Tauschfläche) als Bgm*in einsetzen mit Zufahrtsrecht, wie @senf erläutert hat. Letzteres wird`s sich vermutlich nicht spielen. Denn man kann im Statement von Frau Blanik, Frustration und Trotzigkeit zwischen den Zeilen heraushören.
Frage: hat die Behörde eine Regelung für ein Zufahrtsrecht für die 2 Grundflächen verschlafen? Wäre dies beim Durchführen vom Kauf und Übertragung der Parzelle 603/2 an die neue Eigentümerin nicht notwendig gewesen?
Ich denke Frau Blanik ist aufgrund der ungeklärten Zufahrtsfrage befangen und darf die Stadt in dieser Sache nicht vertreten.
Natürlich will sie jetzt auf einmal dass die Stadt die Grundstücke erwirbt, weil sonst ein Landwirt über ihr Grundstück die Zufahrt gerichtlich erwirken könnte.
Als Privateigentümerin des Baugrundstücks und Eigentümervertreterin der Grundfläche (als Bürgermeisterin) hätte sie größt möglichen Einfluss es sich so zu richten wie es ihr passt. und das muss nicht das beste Ergebnis für die Stadt sein.
Das erklärt also ganz klar ihren Sinneswandel und zeigt ihre Befangenheit auf.
Die Zufahrt für Bewirtschaftung wird so bleiben, wie bisher geübt. Wenn dies bisher nicht über 603/2 erfolgte, wird kein Gericht die Zufahrt dort verordnen.
Dort kommt im schlimmsten Fall ein anderer Landwirt zum Handkuss.
Jaja, der Schelm ist so schlecht, wie er denkt. Und was Sie denken, muß nicht unbedingt dem entsprechen, was Frau Blanik denkt. Ich hoffe, sie hat nicht so ein miesepetrisches Weltbild, wie Sie, @Macki. Und noch einmal: die SPÖ hat im Gemeinderat NICHT!!! die Mehrheit!! 11 ist mehr als 10!!! Sie kann also nicht nach ihrem Gutdünken handeln. Das ist halt die Denkweise der rechten Reichshälfte, die das oft mit großem Erfolg praktiziert - Tarroul keahscht ins - ist die Devise
@unholdenbank, Sie sollten Ihre Worte sorgfältiger wählen.
„… die Denkweise der rechten Reichshälfte, die das oft mit großem Erfolg praktiziert“.
Ist das nur eine Floskel von Ihnen, ohne nachzudenken? Sie qualifizieren Macki ins rechte Eck?! In seinem Posting ist nicht ansatzweise zu erkennen, dass Macki der „rechten Reichshälfte“ zuzuordnen wäre. Nur weil er Blanik Befangenheit in der Sache vorwirft?
@Biker machst du jetzt jeden landwirten zum spekulanten?
Vielleicht nicht jeden aber sehr viele schon. Ich besitze selbst 1,5 Ha. Landwirtschaftlich genutze Fläche in Dorfnähe bzw. bereits rundherum verbaut. Allein durch die Tatsache dass diese Grundstücke jederzeit sofort von der Gemeinde umgewidmet würden und dadurch einen gewaltige Wertsteigerung zu machen wäre bin ich auch schon als Spekulant zu bezeichnen.
Die Grundstücke sind Spekualtionsobjekte egal ob sie ein Landwirt kauft oder die Blanik! Wetten dass die Grundstücke in 10 Jahren bebaut sind!
frau blanik ist im besitz der parzelle 603/2 mit dem beiden altgebäuden. falls die eigentümerin dem verkauf der östlich gelegenen ackergrundstücke zustimmt, wird sie das wahrscheinlich unter bedingung tun, dass frau blanik von der angrenzenden und vorsorglich geteilten parzelle nr. 602 etwa 350 m2 flächenanteil kaufen kann. dieses grundstück könnte dann ja als baufläche mit zustimmung des herrn vize gewidmet werden, weil es innerhalb der absoluten siedlungsgrenze laut selbst mitbeschlossenen ROK 2018 liegt.
die restfläche von 1.903 m2 mit der angrenzenden parzelle nr. 600 kann dann ein lienzer landwirt erwerben oder die stadt lienz als tauschfläche erstehen, falls von der dame überhaupt noch verkaufsabsicht besteht.
oder es kommt ganz anders, vielleicht wird frau blanik beschenkt oder beerbt? warum auch nicht?
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