RH empfieht Update bei Kärntner Tourismusabgabe
47 Empfehlungen des Rechnungshofes sollen Vereinfachung und mehr Effizienz bringen.
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Einhebung der Tourismusabgabe durch die Landesregierung geprüft und einiges an Reformbedarf entdeckt. Bei den 47 Empfehlungen, die mit dem Bericht am Donnerstag veröffentlicht wurden, geht es vor allem um Vereinfachung und mehr Effizienz.
Die Tourismusabgabe – 2019 betrug das Volumen 18,35 Millionen Euro – müssen in Kärnten alle Unternehmer bezahlen, die einen Nutzen aus dem Tourismus haben, heißt es. Abhängig vom Umsatz, von den Nächtigungen pro Einwohner in der jeweiligen Gemeinde und der Art des Betriebs werden dann die Promillesätze für die Vorschreibung errechnet. Die Sätze liegen bei den drei Klassen von Gemeinden so nah beieinander, dass der Rechnungshof empfiehlt, diese Unterscheidung aufzugeben.
Die Mindestabgabe liegt bei 16,35 Euro, der fünfprozentige Verwaltungsanteil, der beim Land verbleibt, beträgt 0,82 Euro – ein Problem, falls jemand nicht zahlt. "Abgabenbeiträge unter 20 Euro sind laut Bundesabgabeordnung nicht vollstreckbar", so der Rechnungshof. 17 Prozent der Abgabenpflichtigen zahlen nur die Mindestabgabe. Die unteren 64 Prozent kommen zusammen auf fünf Prozent des Abgabenvolumens. Die Rechnungshofprüfer schlagen zum Beispiel vor, Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 100.000 Euro von der Abgabe zu befreien. Die Experten empfehlen weiters eine verpflichtende Abgabenerklärung via Onlineformular oder eine automatisierte Ermittlung aus Daten der Umsatzsteuerbescheide, die vom Finanzamt übermittelt werden könnten.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Tätigkeitskatalog, der abgabepflichtige Unternehmer in sechs Kategorien einteilt. Der Katalog wurde 1970 erstellt und kaum erweitert. So finden sich darin keine IT-Dienstleistungen und keine Versicherungen, dafür aber Milchtrinkhallen. Manche Abgabepflichtige, die besonders vom Tourismus profitieren, etwa Touristenattraktionen, finden sich in der niedrigsten Abgabengruppe. Die Prüfer empfehlen eine grundlegende Überarbeitung. Einer solchen sollen auch die 14 Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Küchenumsätze oder die Landwirtschaft zugeführt werden.
In der Abteilung selbst kam es wegen mangelhaftem Überblick dazu, dass Bescheide für die Tourismusabgabe zwar erstellt, jedoch über mehrere Jahre nicht abgeschlossen wurden und zum Teil verjährten. Etwa ein Fünftel der Abgabepflichtigen war im Computersystem keinem Sachbearbeiter zugewiesen. Die Experten empfahlen auch hier Verbesserungen in der Organisation, eventuell durch Automatisierung.
Ein Posting
Die Tourismusförderungsabgabe ist eine Wettbewerbsverzerrende Systemerhaltungsabgabe die keinerlei Berechtigung hat.
Ich für meinen Teil verrechne die Abgabe übers Jahr verteilt bei jedem Tourismusbetrieb in dem ich tätig bin inklusive großzügigen Aufschlägen weiter. Die Tourismusbetriebe finanzieren sich somit Ihren Systemerhaltungssumpf selber.
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