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Fischer will Asylwerber öfter gemeinnützig einsetzen

Landesrätin fordert Innenminister auf, das mögliche Tätigkeitsspektrum zu erweitern.

Tirols Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne) hat Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) aufgefordert, die Möglichkeiten für gemeinnützige Tätigkeiten für Asylwerber zu erweitern. Sie verwies auf einen Beschluss der Landesflüchtlingsreferenten, in dem sich diese dafür aussprachen, diese Arbeiten "für Gebietskörperschaften und unter ihrem Einfluss stehende Organisationen sowie NGOs zu erweitern". Fischer appellierte in einem Brief an Nehammer und zitierte in der "Tiroler Tageszeitung" aus einem Beschluss der Landesflüchtlingsreferenten, wonach der Innenminister "unter Einbeziehung der Länder von der Verordnungsermächtigung Gebrauch" machen solle. Der Anlass für diesen Schritt waren Strafen, die Verantwortliche der Tiroler Sozialen Dienste (TSD) bezahlen mussten, weil sie Asylwerber zu Hilfsarbeiten im Sicherheitsdienst herangezogen hatten – jedoch in Unterkünften, in denen sie selbst nicht wohnten.
Die Tiroler Soziallandesrätin Gabriele Fischer will Asylwerbern mehr Möglichkeiten bieten, in gemeindenahen Einrichtungen zu arbeiten. Foto: Expa/Jakob Gruber
An den Wochenenden sollen sie sich regelmäßig als so genannte Objektwarte darum gekümmert haben, dass Fenster und Türen geschlossen sowie die Feuerlöscher an ihrem Platz sind. Drei Euro pro Stunde erhielten sie dafür. Im Tiroler Oberland gab es laut "TT" einen ähnlichen Fall, wonach Asylwerber bei der Venetbahn – einer gemeindenahen Einrichtung – arbeiteten. Auch hier wurden Geldstrafen verhängt. Fischer sah aufgrund dieser Fälle, dass sich "im Laufe der letzten Jahre Unklarheiten bezüglich der tatsächlichen Tätigkeitsfelder ergeben, die teilweise erst durch das Landesverwaltungsgericht entschieden wurden". Dass gemeinnützige Hilfstätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung zu stehen hätten, würde laut der Landesrätin einen Interpretationsrahmen erlauben, welche Parameter für die Beschreibung der "Unterbringung" herangezogen werden sollten. Daher forderte sie Nehammer dazu auf, diese Formulierung zu konkretisieren.

3 Postings

soomanides
vor 4 Jahren

Was lese ich da? Die Asylwerber erhielten ganze 3 Euro (! für ihre Arbeit. Es ist eine Schande, die Arbeitskraft so schamlos auszunützen. Die wohlbestallten Auftraggeber sollen sich in Grund und Boden schämen. Zumindest 10 Euro je Stunde wären, wie bei geringfügiger Beschäftigung üblich, angebracht. Warum soll die Arbeit eines "Ausländers" weniger wert sein?

 
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Chronos
vor 4 Jahren

Es ist ein Unterschied, wenn Soziallandesrätin Fischer, Asylwerber öfters gemeinnützig einsetzen will (- da bin ich dafür), oder eben das Tätigkeitsspektrum erweitern lassen will. Bei Letzterem handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung.

Bei den zwei angesprochenen Fällen haben die Gerichte LVwG-Tirol u. VwGH (VwGH Ra 2019/09/0017-6 vom 19.Nov. 2019) in ihren Urteilen erkannt, dass es sich um keine gemeinnützlichen Hilfstätigkeiten der Asylwerber handelt. Es wurden die Geschäftsführer der Tiroler Sozialen Dienste bestraft (-Revision wäre möglich) und im zweiten Fall handelt es sich um die Vorstandsmitglieder der Venet Bergbahnen (ua. Bgm. und Jurist bei der BH), welche bestraft wurden. Die Bergbahn betreibt neben der Seilbahn/Liften, diverse Restaurants. Die Bahn ist in Aktienbesitz der Gemeinden Landeck u. Zams u. dem Tourismusverband.

24 Asylwerber wurden für „gemeinnützlichen Hilfstätigkeiten“ und 3 €/Stunde für die Venet Bergbahn eingesetzt. Die Tätigkeiten waren unter anderem Aufräum- u. Abwaschtätigkeiten im Restaurant, Schneeräumung, Instandhaltung Terrasse, Hilfe bei Fundamenten, Hilfstätigkeiten im Restaurant, Instanthaltung Piste usw. Die Asylwerber wurden direkt von den Bergbahnen angefordert und nicht etwa über die Gemeinde. Die Verantwortlichen wurden im Instanzenzug und Revision beim VwGH letztlich zu massiven Geldstrafen vergattert.

Jetzt das Tätigkeitsspektrum der Asylwerber gerade wegen der zwei oa. Fällen zu erweitern, halte ich für nicht richtig. Eine Grundsatzentscheidung und Erweiterung des Tätigkeitsspektrum für Asylwerber wird es mit dieser ÖVP-Regierung jedoch nicht geben.

Quellen: oa. Urteil des VwGH (frei zug. z.B. RIS) und aus Medien (TT).

 
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Gertrude
vor 4 Jahren

...sowie die Feuerlöscher auf ihrem Platz sind...

Peinlichere Ausreden kann man nicht erfinden.

 
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