Bestimmung für Einreise nur leicht verschärft
Rückkehrer aus Covid-19-Risikogebieten müssen nun einen aktuelleren PCR-Test als bisher vorweisen.
Die neuen, ab Montag geltenden Bestimmungen für die Einreise nach Österreich in Corona-Zeiten bringen nur geringe Verschärfungen. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen nun einen aktuelleren PCR-Test als bisher vorlegen - oder wie bisher in Quarantäne gehen. Eine verpflichtende Quarantäne auch bei negativem Test gilt nur für Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz in Österreich.
Für Österreicher, EU- und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung gibt es laut der Freitagnacht von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erlassenen Verordnung nur kleinere Änderungen: Bisher musste bei der Einreise aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das nicht älter als vier Tage sein durfte. Die Neuregelung sieht vor, dass nun kein ärztliches Attest, sondern ein PCR-Test vorzulegen ist - und dieser darf nicht älter als drei Tage sein.
Ist eine solche Vorlage nicht möglich, so ist eine selbstüberwachte zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Alternativ kann diese Personengruppe auch innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise einen PCR-Test veranlassen. Sobald ein negatives Ergebnis vorliegt, kann die Person die Quarantäne frühzeitig verlassen. Bei der Dauer der Quarantäne gibt es übrigens eine Erleichterung: Bisher waren 14 Tage vorgesehen. Die Verkürzung um vier Tage sei medizinisch begründet, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem Gesundheitsministerium.
Die bereits im Vorfeld angekündigte verpflichtende Quarantäne auch bei negativem PCR-Test gilt nur für Drittstaatsangehörige. Diese Personengruppe darf freilich (wie schon bisher) grundsätzlich ohnehin nicht nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es nur für jene, die über ein Schengen-Land einreisen. Voraussetzung für eine solche Einreise ist weiterhin ein negativer PCR-Test; dieser darf nun nicht älter als 72 Stunden sein. Im Gegensatz zum Ist-Stand müssen die Betroffenen aber auch bei Vorliegen eines solchen negativen Testergebnisses verpflichtend eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten. Ein "Freitesten" daraus ist nicht möglich. Auch ist für die Quarantäne eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich wie etwa jene aus den zuletzt wegen hoher Corona-Zahlen diskutierten Balkan-Ländern sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Ausnahmen für Drittstaatsangehörige, nämlich für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine 10-tägige Heimquarantäne antreten. Diese kann verlassen werden, sobald ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt. Für Berufspendler ist eine Einreise mit Gesundheitszeugnis möglich. Auch dieses Zeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen, der bei Einreise nicht länger als drei Tage zurückliegt. Eine selbstüberwachte Quarantäne ist nicht notwendig.
In der Verordnung sind insgesamt 32 Risikogebiete definiert. Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).
Kommen Österreicher, EU- und EWR-Bürger oder Schweizer aus einem Staat mit einer stabilen Covid-19-Situation (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen) besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden - derzeit sicheren - Staaten aufgehalten haben: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigten Königreich und Zypern.
Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen - etwa Einreise von Lebenspartnern - und partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich, heißt es in der Verordnung. Für Personen, die sich am Montag bereits im Ausland befinden, gelten diese Änderungen erst ab Samstag, dem 1. August.
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