Georg Dornauer darf länger nicht zur Waffe greifen
Berufung abgelehnt. Unbefristetes Waffenverbot für SPÖ-Politiker bleibt aufrecht.
Der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer sieht sich weiter mit einem unbefristeten Waffenverbot konfrontiert. Ein solches war vergangenen Dezember verhängt worden, nachdem auf dem Rücksitz seines Porsches ein geladenes Jagdgewehr sichergestellt worden war. Gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft berief Dornauer. Das Landesverwaltungsgericht wies die Berufung jedoch ab, berichtete der ORF Tirol.
Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen. Eine gewisse Sorgfaltswidrigkeit sei deutlich geworden, weil die Waffe mit angestecktem Magazin im Auto bei geöffnetem Fenster gebrauchsfertig gelegen sei, daneben die Munition. Dies sei grobe Sorgfaltswidrigkeit, urteilte die Richterin. Dornauer hält sich eine Revision gegen den Landesverwaltungsgerichts-Entscheid vorerst offen.
Eine Revision gegen den Landesverwaltungsgerichts-Entscheid hielt sich Dornauer vorerst offen. Allenfalls komme wohl eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Frage, sagte sein Anwalt Mathias Kapferer zur APA. Dorthin könne man sich wegen Verfahrensfehler oder inhaltlicher Mängel wenden, etwa wenn beantragte Beweise vom Landesverwaltungsgericht nicht aufgenommen wurden. Man warte nun die schriftliche Ausfertigung des Urteils ab, erklärte der Anwalt. Dann habe man sechs Wochen Zeit, den Instanzenweg zu beschreiten.
Mit dem unbefristeten Waffenverbot ist auch der Verlust der Tiroler Jagdkarte und der Einzug der Waffe verknüpft. Es bedeute aber nicht, dass der Waffengebrauch für den Jäger Dornauer für alle Zeiten der Vergangenheit angehöre, so Kapferer. Es sei normiert, dass "nach einer gewissen Zeit" ein Antrag auf Aufhebung des Verbots bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden könne. Im Regelfall würden bis dahin aber einige Jahre vergehen.
Im November hatte die Polizei in der Garage des Flughafen Innsbruck das geladene Jagdgewehr auf dem Rücksitz des Autos von Dornauer sichergestellt. Die hintere Fensterscheibe war währenddessen geöffnet. Dornauer war mit dem Flugzeug zu seinem Parteikollegen Hans Peter Doskozil ins Burgenland geflogen.
Vor Gericht räumte der Tiroler SPÖ-Chef seinen Fehler ein. Er habe das Jagdgewehr, eine Blaser, am Tag zuvor auf die Rückbank seines Autos gelegt, weil er ins Revier fahren wollte. Weil es zu regnen begann, ging er nicht mehr zur Jagd, sondern ins Büro. Am Abend habe er dann noch an der Hubertusfeier in seiner Heimatgemeinde Sellrain teilgenommen.
3 Postings
Eine Berufung nach so viel Leichtsinn zeigt nur, daß Dornauer nicht einsichtig ist. Eigentlich sollte man von einem Volksvertreter erwarten, daß er seinen Fehler einsieht und die Sanktionen akzeptiert. Nichts anderes würde er von jedem anderen Bürger erwarten. Mit faden Ausreden eine Rechtfertigung zu versuchen, das ist kein gutes Signal an die Wähler.
Bei einem anders lautenden Bescheid, hätte man dem Gericht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen müssen.
Berufung abgelehnt! Eine weise Entscheidung! WMD
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren