Seit 6. Juni gelten im Bezirkskrankenhaus Lienz folgende vorläufigen Besucherregelungen:
Besuche sind von 14:00 bis 18:30 Uhr auf allen Abteilungen möglich
Es ist ein Besuch pro Tag pro Patient für max. 30 Minuten erlaubt.
Patienten mit einem stationären Aufenthalt, welcher kürzer als drei Tage ist, sollen grundsätzlich keinen Besuch erhalten!
Vom 4. bis 7. Aufenthaltstag im BKH sind folgende Ausnahmen für Patientenbesuche möglich bei:
intensivpflichtigen PatientInnen
aus psychosozialer Indikation
bei WöchnerInnen und Kindern durch den Vater des Kindes
Ab dem 7. Tag können Patienten und Patientinnen generell Besuch bekommen. Die bisherigen Ausnahmen (Begleitperson bei PatientInnen mit Demenz, Menschen mit Behinderung, Gehörlose, Übersetzer, PalliativpatientInnen, Sterbende) bleiben unverändert aufrecht. Diese Ausnahmen gelten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme und nicht erst ab dem dritten Tag.
Besucherausweise liegen in der Triage 1 auf. Diese müssen von den Besuchern ausgefüllt und vor Betreten des Patientenzimmers am Pflegestützpunkt der Station abgegeben werden. Die üblichen hygienischen Maßnahmen (Händedesinfektion, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregelung) gelten natürlich für alle BesucherInnen unverändert.
Eine telefonische Voranmeldung auf den Stationen ist nicht erforderlich. Allerdings müssen BesucherInnen die Triage 1 in der Rettungseinfahrt passieren und Namen, Adresse sowie Telefonnummer in einem Besucherausweis eintragen. Dieser Besucherausweis muss dann auf der Station vor dem Besuch abgegeben werden.
Diese Besucherregelung gilt zunächst vorläufig, solange die aktuelle epidemiologische Situation in Bezug auf COVID-19 im Wesentlichen so bleibt wie sie derzeit ist. Es wird darauf geachtet, dass die Besuchszeiten von 30 Minuten, die Abstandsregelung zu anderen PatientInnen und die Anzahl pro PatientIn (nur eine Person pro Tag) eingehalten werden.
Stationäre Versorgung
„Die stationäre Versorgung von Patienten und Patientinnen ist am BKH Lienz inzwischen wieder in vollem Umfang möglich. Sämtliche Fachbereiche sind wieder in der Lage, einen Normalbetrieb in dem Umfang aufrecht zu erhalten wie es vor der Corona-Krise der Fall gewesen ist“, erklärt Primar Martin Schmidt, Leiter des „COVID-19-Einsatzstabes“ im BKH Lienz. „Dies bedeutet, dass Wartelisten etwa in den operativen Fächern systematisch abgebaut werden und gleichzeitig PatientInnen mit einer stationären Behandlungsindikation jederzeit aufgenommen werden können.“
Die Art und Weise wie stationäre Aufnahmen im Vorfeld angemeldet werden müssen, ist seit Mai unverändert. Wenn niedergelassene Ärzte Patienten zur stationären Behandlung einweisen, wenn sie für ihre Patienten ambulante Behandlungstermine wünschen, oder wenn Patienten von sich aus ins Krankenhaus kommen wollen, sind folgende Anlaufstellen eingerichtet:
„Selbsteinweiser“ werden nicht automatisch aufgenommen. Sie werden im dringlichen Fall von einem Facharzt triagiert. Dieser legt fest, ob jemand zunächst entlassen wird und einen Termin erhält, oder ob er/sie unmittelbar behandlungspflichtig ist.
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