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Urteil gegen Bezirkshauptmann von Hermagor bestätigt

Falsche Beurkundung aber kein Amtsmissbrauch. Über Strafmaß entscheidet OLG Graz.

Der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, ist im Zusammenhang mit der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 zwar der falschen Beurkundung schuldig, vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurde er jedoch freigesprochen. Dieses Urteil des Klagenfurter Landesgerichts wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Über das Strafmaß muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden. Pansi und sein Verwaltungsdirektor waren am 9. Dezember vergangenen Jahres von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik zu Geldstrafen verurteilt worden. Dumpelnik erklärte in der Urteilsbegründung zum Freispruch vom Amtsmissbrauch, ein wissentlicher Befugnismissbrauch sei ebenso wenig zu erkennen wie ein bedingter Schädigungsvorsatz. Das Motiv sei ein schnelles, zielgerichtetes Vorgehen gewesen, daher der Freispruch. Anders verhalte sich die Sachlage hingegen bei der falschen Beurkundung. Denn die Handlungen, die in dem Protokoll festgehalten wurden, hätten so nicht stattgefunden. Man hätte anfügen müssen, dass die Kuverts bereits am Vorabend geschlitzt worden seien. Aufgrund des bisher ordentlichen Lebenswandels der Angeklagten erachtete der Schöffensenat eine Geldstrafe für ausreichend. Die 150 Tagsätze ergeben für Pansi eine Strafe von 15.000 Euro und für den Verwaltungsdirektor 9.300 Euro. Oberstaatsanwalt Hans-Peter Kronawetter von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten nach der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 bereits am Wahlabend die Briefwahlkuverts aufgeschlitzt und im entsprechenden Protokoll den Montag als Datum dafür angegeben. Ausgezählt wurden die Stimmen vorschriftsgemäß am Montag. Der Staatsanwalt hatte argumentiert, dass auch das OLG Graz festgestellt habe, selbst das vorzeitige Schlitzen der Überkuverts biete Raum für den Austausch der darin befindlichen Wahlkuverts. Daher könne dies - in Abwesenheit der Beisitzer - nicht als vorbereitende Arbeit qualifiziert werden. Die Verteidigung hatte argumentiert, die Angeklagten hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und dem Wunsch der politischen Vertreter, nicht immer anwesend zu sein, entsprochen. Sie hatten weder Motiv noch Vorsatz für eine Schädigung. Insgesamt waren in Kärnten im Zusammenhang mit der Stichwahl drei Bezirkshauptleute und ein Bürgermeister angeklagt worden. Neben Pansi waren das der Villacher Bürgermeister Günther Albel und die Bezirkshauptleute Georg Fejan (Wolfsberg) und Bernd Riepan (Villach-Land). Alle wurden der Falschbeurkundung schuldig gesprochen, zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs gab es durchwegs Freisprüche.

Ein Posting

Rudi
vor 4 Jahren

Die Gerichtsbarkeit leistet sich momentan ein Lapsus nach dem Anderen.

 
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