Auch Hundefriseure dürfen wieder aufsperren
Die Tiroler Wirtschaftskammer informierte ihre Mitglieder. Zuvor war die Situation unklar.
Gute Nachrichten gibt es für die Tiroler Hundefriseure, ihre Kunden und deren Vierbeiner. Die Verantwortlichen der Fachgruppe „Persönliche Dienstleister Sparte Gewerbe und Handwerk“ der Tiroler Wirtschaftskammer wandten sich am Donnerstagabend in einem Schreiben an ihre Mitglieder.
Demnach würden bei „tierschutzrechtlicher Notwendigkeit“ entsprechende Tätigkeiten der Tierschönheitspfleger nicht mehr dem Betretungsverbot des Kundenbereiches unterliegen. Fell-, Haut-, Pfoten-, Krallen-, Ohren- und Augenpflege sind ab sofort wieder erlaubt.
Lange tappten viele Hundefriseure aber noch im Dunkeln. Nur einen Tag vor Erhalt des Schreibens der Wirtschaftskammer gab uns Hundefriseurin Barbara Neuberger vom „Grooming Salon“ in Lienz folgendes Statement:
Auch Johanna Prodinger von der „Hundeschererei“ in Lienz äußerte tags zuvor Kritik: „Auf uns wurde da vergessen.“ Deshalb wandte sie sich gemeinsam mit mehreren Berufskollegen in einem Brief an die Bundesregierung. Dass dieser nun hinfällig ist, wird Johanna nicht ärgern. Sie und Barbara sind erleichtert, dass sie nun wieder ihre Arbeit aufnehmen dürfen.
Die Wirtschaftskammer übermittelte auch konkrete Anleitungen für die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und Regeln. Johanna lässt beispielsweise die Hunde von ihren Kunden vor dem Salon anbinden, Frauchen oder Herrchen geht dann zwei Meter zurück und Johanna nimmt den Hund in Empfang und die Wünsche der Kunden auf.
Wie die Wirtschaftskammer in ihrem Schreiben außerdem erklärt, unterliegen alle anderen Tierbetreuer weiterhin dem verordneten Betretungsverbot. Tierpensionen und Tiersitter seien jedoch schon bisher nicht von den Einschränkungen betroffen gewesen.
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