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Corona-Gesetze: Kärntner Kammerpräsident warnt

Der Staat greife massiv in die seit 1867 in der Verfassung verankerten Grundrechte ein.

Der Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, Gernot Murko, hat am Mittwoch scharfe Kritik an den Einschränkungen durch die Bundesregierung geübt. So sei eine Video-Einvernahme eines Angeklagten rechtsstaatlich "mehr als bedenklich". Die Regelung, dass sich nur eine Person von einem Sterbenden im Spital verabschieden darf, bezeichnete er gegenüber der APA als einen "Skandal". Viele Patienten würden auf der Geriatrie liegen, dort seien Besuche gar nicht erlaubt, die Ein-Personen-Regel gelte für Intensivpatienten und Menschen auf der Palliativstation. Da müsste es unbedingt Änderungen geben: "Man wird organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um den Angehörigen die Möglichkeit geben zu können, sich von ihren Eltern oder Großeltern, verabschieden zu können." Murko sagte gegenüber dem ORF Kärnten, die erlassenen Verordnungen müssten auf eine rechtliche Basis gestellt werden: "Es werden anständige Gesetze und Verordnungen erlassen werden müssen, damit die Normunterworfenen wissen, was sie tun können und was sie nicht tun können." Der Staat greife massiv in die seit 1867 in der Verfassung verankerten Grundrechte ein, und zwar ohne detaillierte rechtliche Grundlagen. Der Rechtsanwalt ist der Ansicht, dass der Verfassungsgerichtshof viele der Regelungen wieder aufheben wird.
Gernot Murko, Präsident der Kärntner Anwaltskammer zu diversen Corona-Gesetzen: "Wenn etwas eingeführt ist, ist es leichter verlängert als wieder abgeschafft, davor fürchte ich mich." Foto: Helge Bauer
Er warnt davor, dass unter dem Deckmantel der Corona-Krise die Grundrechte scheibchenweise beschnitten werden. Murko: "Da gibt es einen Fall aus Oberösterreich, wo ein Spaziergänger sich auf eine Bank gesetzt und dort ein Bier getrunken hat, allein, wohlgemerkt. Der Mann ist bestraft worden, obwohl es dafür keinerlei Veranlassung gibt." Erstmals seit 1867 sei auch das Hausrecht ausgehebelt worden: "Ich sehe die Probleme darin, dass Eingriffe dorthin kommen, wo es uns als selbstverständlich erschienen ist, dass der Staat dort nichts verloren hat. Mit wem gehe ich Radfahren, mit wem gehe ich spazieren, wen lade ich in meine Wohnung ein." Der Anwaltskammerpräsident warnt davor, dass sich die Menschen an die grundrechtswidrigen Eingriffe gewöhnen: "Wenn etwas eingeführt ist, ist es leichter verlängert als wieder abgeschafft, davor fürchte ich mich." Man werde sehr genau darauf achten müssen, dass die Einschränkungen und Eingriffe in die Grundrechte der Menschen auch zur Gänze wieder zurückgenommen werden.

2 Postings

woasnitgenau
vor 5 Jahren

Aber wie man sieht, funktioniert doch die Herdenimmunität, da die Menschen klaglos das machen, was der Staat vorgibt.

 
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amRande
vor 5 Jahren

Corona greift massiv in die seit 1867 in der Verfassung verankerten Grundrechte ein, und zwar ohne detaillierte rechtliche Grundlagen... Wenn Corona einmal eingeführt ist, ist es leichter verlängert als wieder abgeschafft, davor fürchte ich mich...

 
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