Das Land Tirol unterstützt Familien bei der Anschaffung von mobilen Endgeräten wie Tablets, damit alle Schüler und Schülerinnen Zugang zum digitalen Lernen haben: „Wegen der Coronakrise findet der Unterricht derzeit nicht im Klassenzimmer, sondern in den eigenen vier Wänden statt. Damit auch alle Kinder die notwendigen Voraussetzungen zuhause haben, stellen wir vier Millionen Euro für die Anschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung“, informiert Bildungslandesrätin Beate Palfrader. „Diese Förderung soll vor allem jenen Familien zugutekommen, für die der Erwerb entsprechender Hardware eine finanzielle Herausforderung darstellt. Auch die Arbeiterkammer Tirol leistet einen finanziellen Beitrag.“
Die Küche als Klassenzimmer – damit das funktioniert, brauchen Schülerinnen und Schüler Internet und digitale Endgeräte. Foto: Land Tirol
Von der Förderung sollen Familien mit Kindern zwischen sechs und 14 Jahren, die eine Schule in Tirol besuchen, profitieren. Die digitalen Geräte müssen für den schulischen Einsatz geeignet sein. Dafür ist vor der Anschaffung Rücksprache mit der jeweiligen Schule zu halten. Zur förderbaren Hardware gehören Laptops, Chromebooks und iPads, wahlweise mit Tastatur, sowie Multifunktionsdrucker, die WLAN-fähig sind.
Damit die Förderung gewährt werden kann, darf ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten werden. Die Höhe der Förderung für den Hardwareankauf beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal jedoch 250 Euro. Die Förderung ist vor dem Ankauf zu beantragen. Nach der Förderzusage ist für die Auszahlung Voraussetzung, dass die Rechnungsbelege binnen 21 Tagen nach Ankauf vorgelegt werden. Pro Familie ist nur ein Ansuchen möglich. Für Geräte, die ab dem 16. März 2020 angeschafft worden sind, ist ein Antrag auch rückwirkend möglich.
Auskünfte zu den technischen Anforderungen erteilt auch der Verein TIBS unter der E-Mail-Adresse digischeck@tsn.at bzw. telefonisch unter 0676/88508-82120 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Online-Formular für Förderansuchen
Förderansuchen sind mittels Online-Formular bis spätestens 30. Mai 2020 bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit einzubringen: www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gesellschaft-und-arbeit
gerade in Krisenzeiten ist faktenorientierte und schnelle Information wichtig.
Wir arbeiten trotz Rückgang bei den Werbeeinnahmen mit großem Einsatz, um Sie bestmöglich – und kostenlos! – zu informieren.
Wenn Sie unsere journalistische Arbeit mit einem einmaligen Beitrag unterstützen möchten, haben Sie jetzt Gelegenheit dazu. Wir würden uns freuen!
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen. Anmelden oder Registrieren
Wir verwenden Cookies um den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Durch die weitere Nutzung der Website, stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
Keine Postings
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren