Die Suche nach einer passenden Mietwohnung war in Tirol bereits vor Corona kein einfaches Unterfangen. Jetzt aber, aufgrund der verordneten Ausgangssperre und der Angst vor Ansteckung, ist für Mieter mit auslaufenden Mietverträgen ein Wohnungswechsel in den kommenden Wochen faktisch unmöglich.
Die Angst vor dem Verlust der Mietwohnung sorgt bei vielen für große Verunsicherung, vor allem bei Familien, älteren oder gesundheitlich vorbelasteten Personen, von Arbeitslosigkeit Betroffenen oder Mietern in persönlicher Quarantäne. Zwar wurden durch das „2. COVID-19-Gesetz“ bestimmte verfahrensrechtliche Fristen, etwa für Räumungsklagen, bis einschließlich 30. April 2020 gehemmt, aber das eigentliche Problem auslaufender Mietverträge nicht gelöst.
Für den Vermieter bedeutet dies, dass er die Wohnung dem Mieter bis Ende April 2020 weiterhin überlassen kann, ohne dass dadurch ein am 31. März 2020 auslaufender Mietvertrag stillschweigend verlängert wird. Umgekehrt verlängert dieses Gesetz aber nicht das im Vertrag vereinbarte Enddatum, sodass ein Vertragsende durch Zeitablauf droht.
„Gerade jetzt in der Krise ist es wichtig, in dieser für die Menschen so wichtigen Frage Rechtssicherheit zu schaffen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „Deshalb muss der Gesetzgeber dringend geeignete Maßnahmen treffen, bei denen sowohl die Interessen der Mieter als auch jene der Vermieter berücksichtigt werden.“ Denn solange eine gesetzliche Regelung auf sich warten lasse, müssten Mieter und Vermieter diese Frage selbst und bestenfalls außergerichtlich klären, erklärt Zangerl.
Die AK Tirol rät daher Vermietern, die Mietverhältnisse um weitere drei Jahre schriftlich zu verlängern oder den Mietern allenfalls Räumungsaufschub bis ins Jahr 2021 zu gewähren. „Wir rufen die Vermieter und Mieter dazu auf, diesen Tiroler Weg des Miteinanders zu gehen, aufeinander zu schauen und solidarisch zu handeln“, appelliert der AK-Präsident. „Ich bin überzeugt, dass in vielen Fällen eine gute gemeinsame Lösung möglich ist. Das hilft nicht nur den Mietern, die in diesen Tagen aufgrund der verordneten Ausgangssperre ja nicht einmal eine neue Wohnung besichtigen könnten, sondern auch den Vermietern, für die eine Neuvermietung deshalb ebenfalls problematisch ist.“
Für Fragen rund um Corona und Wohnen stehen die AK Wohnrechtsexperten unter der Telefonnummer 0800/22 55 22 – 1717 und per eMail an wohnen@ak-tirol.com zur Verfügung. www.ak-tirol.com
Was tun, wenn gerade jetzt der Mietvertrag ausläuft?
Wer planmäßig Ende März 2020 aus seiner Wohnung ausziehen müsste, hat ein Problem.
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