Vereinfachung beim Unterhaltsvorschuss
Bei Säumigkeit kein Exekutionsantrag nötig. Noch kein Anstieg bei häuslicher Gewalt.
Der Unterhaltsvorschuss kann in der Coronakrise einfacher bezogen werden. Auf diese Möglichkeit haben am Mittwoch bei einer Pressekonferenz Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) aufmerksam gemacht. Damit will man auf Zahlungsschwierigkeiten von Eltern durch möglichen Jobverlust oder Auftragseinbrüche reagieren.
Wie Zadic erläuterte, wird an sich der Zuschuss nur dann gewährt, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich da sein, der Zahler in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fällt nun weg und wird nach Angaben der Justizministerin zu einer massiven Beschleunigung des Verfahrens führen. Vorerst gilt diese Regelung, die vom Nationalrat vergangene Woche ermöglicht wurde, bis Ende April.
Das Geld für den Vorschuss wird vom Familienministerium zur Verfügung gestellt und wird laut Aschbacher zunächst aus dem laufenden Budget gedeckt. Sollte es einen Mehrbedarf geben, werde es zu einer entsprechenden Aufstockung kommen, um eine rasche Auszahlung zu gewährleisten. Unterhaltsverfahren werden durch die Coronakrise übrigens nicht gehemmt. Dringende Angelegenheiten fänden nämlich weiter statt, betonte Zadic.
Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) nützte die Pressekonferenz, um einmal mehr auf die zentrale Frauenhotline ihres Ressorts hinzuweisen, sollte sich häusliche Gewalt einstellen. Unter 0800/222 555 gab es zuletzt 50 Prozent mehr Anrufe. Das gerade angelaufene Online-Angebot, sollte es Betroffenen nicht möglich sein zu telefonieren, frauenhelpline.at soll auch ganz gut angelaufen sein. Vergleichszahlen gibt es hier logischerweise nicht.
Noch gibt es keinen faktischen Anstieg an Gewalttaten, berichtete Raab. Auch die Frauenhäuser in den Bundesländern hätten noch Kapazitäten. Zadic betonte, dass derzeit ebenso kein Anstieg bei Wegweisungen zu verzeichnen sei. Man erwarte diesen aber, je länger die Maßnahmen andauerten. Anträge auf einstweilige Verfügungen sollten da erleichtert werden.
Schließlich gab es noch zwei Botschaften aus der Pressekonferenz. Auch wenn man das Kindergeld vorerst auch ohne Einhaltung des Mutter-Kind-Passes beziehen kann, bat Aschbacher, zumindest mit dem zuständigen Kinderarzt in Verbindung zu bleiben. An die Dienstgeber wiederum appellierte sie, die Möglichkeit einer bezuschussten Sonderbetreuungszeit für Personen mit Betreuungspflichten bei Kindern und Behinderten wahrzunehmen.
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