Nationalrat schickt nächstes Corona-Paket auf den Weg
Mehr als 40 Gesetze werden geändert. Mandatare aus Tirol und Vorarlberg blieben fern.
Der Nationalrat hat am Donnerstagabend den Weg zum nächsten großen Paket zur Bekämpfung der Coronakrise eingeschlagen. In zwei kurzen Nationalratssitzungen ohne Redebeiträge wurde das von der Koalition eingebrachte Werk, das gut 40 Gesetze ändert, dem Budgetausschuss zugewiesen. Damit kann es aller Voraussicht nach am Freitag vom Nationalrat und am Samstag vom Bundesrat durchgewunken werden.
Die Themen in dem Sammelgesetz sind mannigfaltig. Beispielsweise werden die Regeln für die Kurzarbeit fixiert, ebenso die Modalitäten für die Vergabe der Mittel aus dem mit bis zu einer Milliarde dotierten Härtefonds für Kleinunternehmer. Zusätzlich werden die meisten Fristen in der Justiz gehemmt, dem Bildungsminister die Möglichkeit gegeben, selbstständig Termine für Aufnahmeprüfungen an den Hochschulen festzusetzen, sowie eine Regelung geschaffen, dass Zivildiener auch beispielsweise im Bereich der Logistik eingesetzt werden können. Die Regierung kann künftig auch per Videokonferenz Beschlüsse verfassen, auch der VfGH kann Sprüche tätigen, ohne zusammentreten zu müssen.
Erleichterungen gibt es zudem für einen flexibleren Einsatz von medizinischem Personal. So wird die Option, zur Bekämpfung der Krise pensionierte und ausländische Ärzte sowie Turnusärzte heranzuziehen, auch wenn sie nicht alle Erfordernisse für die Berufsausübung vorweisen, gesetzlich abgesichert. Der Abstrich aus Nase und Rachen kann in der Krise auch von Sanitätern durchgeführt werden.
Bei dem ein oder anderen Punkt gab es noch Abänderungen. Unter anderem wird zusätzlich der Verbrauch von Urlaub für bestimmte Gruppen verpflichtend - und das im Ausmaß von maximal acht Wochen. Konkret geht es um Fälle, wo durch gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Epidemie ein Verbot oder Einschränkungen beim Betreten von Betrieben bestehen. Kommen dadurch Dienstleistungen nicht zustande, werden die Dienstnehmer verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu verbrauchen.
Doch das unterliegt gewissen Einschränkungen. Urlaubsansprüche aus dem laufenden Urlaubsjahr müssen nur im Ausmaß von zwei Wochen verbraucht werden. Überhaupt ausgenommen sind Zeitguthaben, die auf sogenannten Freizeitoptionen (bei Verzicht auf Geld für mehr Freizeit) beruhen. Insgesamt müssen nicht mehr als acht Wochen an Urlaubs- und Zeitguthaben verbraucht werden.
Vorgesorgt wird auch in Sachen Pflege, da davon ausgegangen wird, dass 24-Stunden-Betreuer ausfallen, Pflegeeinrichtungen und Spitäler überlastet sein werden und auch Personal erkrankt. Um hier ausgleichend wirken zu können, insbesondere über Ersatzbetreuungseinrichtungen sowie Clearingstellen, soll den Ländern ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Eine Dotierung ist hier nicht festgelegt. Zuständig sind Sozial- und Finanzminister.
Bei der Sitzung waren zahlreiche Abgeordnete entschuldigt, fast ein Viertel der Mandatare blieb dem Hohen Haus fern. Darunter waren so gut wie alle Mandatare aus Tirol und Vorarlberg, den besonders stark vom Corona-Virus getroffenen Bundesländern. Obwohl in Tirol eigentlich ein Verbot herrscht, die eigene Gemeinde zu verlassen, wäre es den Mandataren durchaus möglich gewesen zu kommen, da sie nicht in der Ausübung ihres Mandats gehemmt werden können. Allerdings haben praktisch alle Abgeordneten aus dem Bundesland mit Blick auf die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden auf eine Teilnahme verzichtet.
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