Corona-Maßnahmen des Bezirksgerichts Lienz
Die Sprechtage entfallen und viele Verhandlungen werden verschoben.
Irene Mayr-Brunner, Gerichtsvorsteherin am Bezirksgericht Lienz, übermittelte der Redaktion folgende Aussendung:
Um das Corona-Virus weiter einzudämmen und unsere Mitmenschen zu schützen, muss auch das Bezirksgericht Lienz die direkten persönlichen Kontakte zu Parteien und Verfahrensbeteiligten auf das unerlässlich notwendige Ausmaß reduzieren.
Das Bezirksgericht Lienz bleibt zwar zur Wahrung der elementaren Verfahrens- und Parteienrechte geöffnet und zugänglich, doch wird vorerst bis 13. April der persönliche Parteienverkehr weitgehend eingeschränkt. Dieser ist nur nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung und nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Wahrung von Parteienrechten (z.B. Akteneinsicht, fristgebundene Anträge und sonstige Eingaben, einstweilige Verfügungen) möglich.
Der bislang jeden Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgehaltene Amtstag/Sprechtag entfällt bzw. wird telefonisch abgewickelt. Personen, welche bereits Termine für die kommenden Amtstage erhalten haben, werden darauf aufmerksam gemacht, dass diese Termine entfallen. Sie können jedoch zur vereinbarten Zeit telefonisch oder via Email Auskunft erhalten.
Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten, wenn nicht unaufschiebbare Verhandlungen des Bezirksgerichtes Lienz in Straf- und Zivilsachen abberaumt bzw. auf einen späteren Termin verlegt werden. Momentan ist leider jeder Verhandlungsteilnehmer als potentieller Infektionsmultiplikator anzusehen, sodass die Durchführung von Verhandlungen dem von der Regierung klar erklärten Ziel, Ansteckungen soweit als möglich zu bremsen, zuwiderlaufen würde. Der Nachteil einer geringen Verfahrensverzögerung für die Parteien muss hinter dem öffentlichen Interesse, die COVID 19 Ausbreitung einzudämmen, zurückstehen.
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