Coronavirus: Wer muss schließen, was bleibt offen?
Ab dem 16. März sperren viele Geschäfte zu. Hier die Regeln und Ausnahmen im Detail.
Österreich wird derzeit „auf Minimalbetrieb heruntergefahren“ erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 13. März bei einer Pressekonferenz und gab mit seinen Regierungskollegen weitreichende Maßnahmen für Gastronomie, Handel und Gewerbe bekannt. Die Maßnahmen greifen ab Montag, 16. März. Ab diesem Tag gehen die Rollbalken herunter. Die Wirtschaftskammer listet folgende Ausnahmen auf:
• Lebensmittelhandel
• Drogerien
• Apotheken
• Medizinische Produkte und Heilbehelfe
• Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
• Verkauf von Tierfutter
• Agrarhandel
• Tankstellen
• Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung
• Banken
• Post & Telekommunikation
• Lieferdienste
• Reinigung / Hygiene
• Öffentlicher Verkehr
• Trafiken & Zeitungskioske
• Wartung kritischer Infrastruktur
• Notfall-Dienstleistungen
Generell nicht erfasst von den Schließungen sind produzierende Betriebe!
Besondere Sperrzeiten gelten für die Gastronomie. Gasthäuser, Restaurants, Cafés und Eisdielen müssen ab 15.00 Uhr schließen. Das gilt auch für Bars, Diskotheken und Nachtklubs, die damit wohl zu einer Totalsperre verurteilt sind. Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal ist aber weiterhin zulässig.
Generell wird immer wieder betont, dass Hamsterkäufe keinen Sinn machen, weil ausreichend Waren verfügbar sind und die Versorger ja offen bleiben. Hamstern erzeugt lediglich kurzfristige Engpässe und führt damit erst zu Verknappung!
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