Ibiza-Ausschuss: SPÖ und NEOS fechten Beschneidung an
Grüne begrüßen die gegen sie und den Regierungspartner ÖVP gerichtete Beschwerde beim VfGH.
SPÖ und NEOS haben am Freitag - wie angekündigt - ihre Beschwerde gegen die thematische Einschränkung des parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschusses dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) übermittelt. Diese soll am Montag dort eintreffen. Die Grünen "begrüßen" sogar die gegen sie und Regierungspartner ÖVP gerichtete Beschwerde.
Die Oppositionsparteien stellten gleichzeitig auch einen "Antrag auf Besachwaltung" der Regierungsparteien, wie es SP-Fraktionschef Kai Jan Krainer formulierte. Damit wolle man einer weiteren Verzögerung vorbeugen. ÖVP und Grüne hätten nämlich wegen eines Formalfehlers - im Geschäftsordnungsausschuss wurde die Abstimmung wie laut Krainer "durchaus üblich" nicht namentlich protokolliert - keine Parteienstellung vor dem VfGH. Weil das Höchstgericht nicht von sich aus einen Prozesskurator bestellen könne, habe man eben einen Antrag gestellt, erklärte Krainer.
Die Anfechtung bestehe inklusive Beilagen aus 150 Seiten, so Krainer, der die Kürzung durch die Regierungsparteien einen "Willkürakt" nannte. Daran könne man ablesen, "dass wir die Sache sehr ernst genommen haben". Schließlich gehe es in dieser Frage um ein Minderheitenrecht. Daher habe man auch "viel Zeit und Expertise investiert".
NEOS-Fraktionsleiterin Stephanie Krisper gab sich zuversichtlich, vor dem VfGH recht zu bekommen. Der Untersuchungsgegenstand wurde sowohl sachlich (Ibiza-Video) als auch personell (türkis-blaue Regierungsmitglieder) und zeitlich (Regierung Kurz I) eingegrenzt. Das Vorgehen von Türkis-Grün, nämlich dass die Mehrheit ein Minderheitenrecht abgeändert hat, bezeichnete sie als rechtswidrig. "Enttäuschend" sei, dass die Grünen damit nicht nur der ÖVP sondern auch der FPÖ "die Mauer" machten.
Krisper rechnete damit, dass es etwa sechs bis acht Wochen dauern werde, bis der VfGH eine Entscheidung fällt, also in der Ende Februar beginnenden Session, die über den gesamten März geht. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dann würde der U-Ausschuss im ursprünglichen Umfang starten. Sollte es jedoch bei der inhaltlichen Kürzung bleiben, dann wollen die Oppositionsparteien die restlichen Punkte mit einem weiteren U-Ausschuss aufklären, betonte Krisper.
ÖVP und Grüne hatten den Antrag inhaltlich um jene Passagen gestutzt, die den beiden Koalitionsparteien nicht geschäftsordnungskonform erschienen. Etwa wurden Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse ab Ende 2017, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA gestrichen. Der daraufhin eingesetzte U-Ausschuss befasst sich vorerst mit dem Komplex Casinos, Glücksspiel und ÖBIB/ÖBAG.
Die Grünen "begrüßten" am Freitag die von SPÖ und NEOS beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebrachte Anfechtung der inhaltlichen Einschränkung des Ibiza-Untersuchungsausschuss. Klubobfrau Sigrid Maurer begründete das mit dem Interesse der Grünen, "rechtliche Fragen von höchster Stelle klären zu lassen". Die Gesetze zum U-Ausschuss als Minderheitsrecht seien "noch jung" und bis dato existiere keine Judikatur zu deren konkreter Auslegung. Hier Sicherheit zu schaffen, sei wichtig für künftige U-Ausschüsse, so die Argumentation.
Die FPÖ kritisierte daraufhin die Grünen. Dass diese die Beschwerde von SPÖ und NEOS beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) begrüßten, sei eine "ziemliche Chuzpe", meinte der designierte Fraktionsobmann der Freiheitlichen im kommenden U-Ausschuss, Christian Hafenecker. Die Grünen hätten als "Steigbügelhalter" für die ÖVP fungiert und damit ihre "angeblichen Kernthemen Transparenz und Aufklärung" verraten. Jetzt versuchten sie dies in "abenteuerlichen Windungen" schönzureden. Dass die ÖVP beim U-Ausschuss jene Teile aussparen wolle, die ihren Verantwortungsbereich betreffen, sei aus "der jahrzehntelang bekannten politischen Machtlogik der ÖVP" heraus "keine Überraschung". Die Freiheitlichen unterstützten die Aufklärung in vollem Umfang, so Hafenecker. Daher begrüße man ebenfalls den Gang vor den VfGH.
Die NEOS bekräftigten am Freitag auch ihre Forderungen nach einer Reform der Untersuchungskommissionen bekräftigt. So sollte etwa eine Schiedsstelle über strittige Rechtsfragen entscheiden, empfahl Klubchef Christoph Wiederkehr. Entzündet hat sich die jüngste Debatte um die Frage, ob in der aktuellen U-Kommission zu parteinahen Vereinen eine Einrichtung geprüft werden darf, die mit der Nachmittagsbetreuung in Schulen betraut wurde. Der Verein Kinder- und Jugendbetreuung ist laut einem aktuellen Gutachten nämlich nicht Fördergeldempfänger, sondern Auftragnehmer der Stadt, der eine Leistungsabgeltung erhält. Darum könne er nicht vom Gremium untersucht werden, hieß es.
Die NEOS sprechen sich jedoch dafür aus, dass Vereine oder Gesellschaften, die hoheitliche Aufgaben übernehmen, sehr wohl Gegenstand einer U-Kommission sein können - auch wenn sie nicht Förderungen im klassischen Sinn erhalten. Denn das sei "Wortklauberei", ärgerte sich Wiederkehr in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Vorsitzenden der U-Kommission zum Krankenhaus Nord (2018/19), der Anwältin Elisabeth Rech.
Derartige Rechtsfragen sollten künftig jedenfalls von einer eigenen Instanz geklärt werden, forderten sie. Analog zum Bund könnte hier etwa der Verfassungsgerichtshof tätig werden. Laut Rech gibt es auch noch in anderen Punkten Handlungsbedarf. So habe die Kommission keine Handhabe, wenn unvollständige Unterlagen übersendet werden. Auch solle die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Gremium - anders als derzeit vorgegeben - bei Bedarf länger als ein Jahr tagen darf.
Problematisch seien zudem die Regelungen zur Vorsitzführung, sagte Rech: "Man hat sehr wenige Rechte." Zeugenladungen oder die Beischaffung von Dokumenten könnten etwa von der Mehrheit abgelehnt werden. Sie sprach sich dafür aus, dass der Kommissionsvorsitz über solche Fragen entscheiden darf bzw. dass die Minderheitenrechte generell gestärkt werden.
Derzeit kann in Wien eine U-Kommission oder ein U-Ausschuss zwar von der Opposition eingesetzt werden, im Gremium selbst sind für Beschlüsse jedoch Mehrheiten nötig. Der oder die Vorsitzende kann nicht alleine Entscheidungen treffen.
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