Weidevorgaben als „Todesstoß“ für Biobauern im Dorf?
Landwirtschaftskammer hält neue Richtlinien des Ministeriums für nicht praxistauglich.
Eine strengere Auslegung der EU-Bioverordnung sorgt für rege Diskussionen unter Tirols Biobauern. Für das Übergangsjahr 2020 hat das Gesundheitsministerium nun Weidevorgaben ausgearbeitet, denen die Landwirtschaftskammer allerdings die Praxistauglichkeit abspricht.
„Grundsätzlich ist Weidehaltung natürlich zu unterstützen. Es gibt aber Betriebe, die mitten im Dorfkern angesiedelt sind oder an Straßen angrenzen und der direkte Zugang zur Weide einfach nicht möglich ist. Hier braucht es Politik mit Augenmaß und dementsprechend eine Regelung in der nächsten EU-Bioverordnung 2021“, so LK-Präsident Josef Hechenberger. „Wenn ein Betrieb alle Bio-Auflagen erfüllt, die Tiere gut fünf Monate im Jahr auf der Alm sind und am Heimbetrieb entsprechend Auslauf haben, sind zusätzliche Weidevorgaben der Todesstoß für alle innerorts angesiedelten Biobauern. Hier muss nachgebessert werden.“ Eine Stellungnahme der LK-Tirol sei in Arbeit und werde an das Ministerium übermittelt.
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