21-Jähriger nach Unfall in Irschen zu Haft verurteilt
Zwei Freunde des jungen Kärntners starben. Laut Gutachten lenkte er das Fahrzeug.
Im vergangenen Jahr ereignete sich in der Nacht auf 12. April ein tragischer Verkehrsunfall in Irschen, bei dem zwei junge Männer ums Leben kamen. Jener 21-jähriger Kärntner – er überlebte den Unfall mit 0,88 Promille alkoholisiert und schwer verletzt – stand nun am Mittwoch, 22. Jänner, wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Mit seinem Auto war der Unfall passiert.
Der Unfall ereignete sich in einer Kurve, das Auto kam von der Straße ab und überschlug sich zweimal. Einer der Insassen wurde dabei hinausgeschleudert. Die beiden Freunde des Angeklagten waren noch am Leben, als die Rettung eintraf. Sie erlagen später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Einen technischen Defekt als Unfallursache schloss der bestellte Sachverständige aus.
Im Prozess erklärte der Verteidiger des Angeklagten gegenüber Richter Uwe Dumpelnik, dass es für seinen Mandanten nicht mehr nachvollziehbar sei, warum die drei damals überhaupt ins Auto gestiegen sind. Der 21-Jährige habe bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen davongetragen und wisse nicht mehr, was passiert sei. Vor Gericht gab er an, er könne sich nicht mehr daran erinnern, ob er gefahren sei, es sei jedoch möglich. Laut Gutachten spreche eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass er der Lenker gewesen sei. "Wenn das so ist, wird er die Verantwortung übernehmen", so der Anwalt.
Wie die Kleine Zeitung am Mittwoch in ihrer Kärntenausgabe berichtet, habe der Richter während der Verhandlung auch dem Vater eines der Opfer gestattet, dem Angeklagten Fragen zu stellen. Dabei sei dem 21-Jährigen vorgeworfen worden, er habe eines der Todesopfer noch im Wrack hinter dem Steuer positioniert und sich selbst auf die Rückbank gesetzt. Dort wurde er auch von den Rettungskräften gefunden.
Der Angeklagte selbst sagte, er wisse noch, dass er mit seinen Freunden um das Auto, das er gerade erst gekauft hätte, herumgegangen wäre. Er habe jedenfalls nicht vorgehabt, noch zu fahren, als er das Auto beim Gasthaus abgestellt habe, wohne er doch nur drei bis fünf Gehminuten vom Lokal entfernt. Er habe seinen Freunden das neue Auto zeigen wollen, dass sie danach eingestiegen seien, daran habe er keine Erinnerung. Diese setzte seinen Aussagen zufolge erst wieder ein, als er „irgendwo im Auto“ gelegen sei und versucht habe, mit den Füßen Tür oder Fenster aufzutreten.
Der 21-Jährige wurde letztendlich wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Haftstrafe begründete Richter Dumpelnik unter anderem damit, dass der Angeklagte als Probeführerscheinbesitzer überhaupt keinen Alkohol hätte trinken dürfen. Dass er gefahren sei, stehe nach den Gutachten fest. Wäre der 21-Jährige nicht von der Straße abgekommen, wären die beiden jungen Männer nicht gestorben.
Das Strafausmaß liegt bei höchstens zwei Jahren. Da der Angeklagte unbescholten sei und noch als junger Erwachsener gelte, sei mit acht Monaten das Auslangen zu finden. Dass die Hinterbliebenen der Opfer die Strafe als ungerecht empfinden würden, sei ihm klar, so der Richter. Der 21-Jährige selbst erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Karin Schweiger gab ebenfalls keine Erklärung ab.
Ein Posting
8 Monate für 2 Menschenleben. Sicher KEIN Zeichen gegen Alkohol am Steuer.
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