Van Staa sagte im TSD-U-Ausschuss aus
Auslagerung des Personals sei eine "unbedingte Notwendigkeit" gewesen.
Im Untersuchungsausschuss des Tiroler Landtages zur Auslagerung der Flüchtlingsgesellschaft (TSD) hat am Mittwoch der ehemalige Landeshauptmann Herwig van Staa (ÖVP) den Abgeordneten Rede und Antwort gestanden. Van Staa, der zwischen 2002 und 2008 Landeschef war, meinte, dass die Auslagerung hinsichtlich der Anstellungsform des Personals die richtige Entscheidung gewesen war.
Die Auslagerung des Personals sei eine "unbedingte Notwendigkeit" gewesen, meinte Van Staa. Man hätte die Flüchtlingsbetreuer nicht "auf Dauer im öffentlichen Dienstverhältnis" behalten können. Die Situation wäre nämlich dann dienstrechtlich schwierig geworden, wenn man die Mitarbeiter nicht mehr benötigt hätte. Dann hätte man sie "irgendwo" hinschicken müssen, "wo sie dann eine Quasi-Beschäftigung" haben, sagte Van Staa.
Eine weitere Anstellung beim Tiroler Beschäftigungsverein (TBV), wie sie ab 2006 erfolgte, sei ebenso nicht sinnvoll gewesen. Denn dieser Verein habe das Ziel, Langzeitarbeitslose anzustellen, und keine qualifizierten Flüchtlingsbetreuer. Die Gründung einer GmbH sei sicherlich "sinnvoll" gewesen, blickte der frühere Landeshauptmann zurück. Aber als die Ausgliederung des TSD durchgeführt wurde, war Van Staa bereits Landtagspräsident – daher habe er hier "keine politische Aktivität entfaltet", berichtete er.
Als nicht zielführend habe er, Van Staa, stets erachtet, öffentliche Aufgaben – wie eben die Flüchtlingsbetreuung – an kirchliche Einrichtungen zu übertragen. Denn wenn hier etwas schief laufe, werde das sofort als "großes Negativum" und als Skandal aufgebauscht, polterte er. "Das ist meine subjektive Meinung", fügte der ehemalige Landeschef hinzu. Die Caritas wäre seiner Ansicht nach nicht in der Lage gewesen, die Situation ab 2015 zu stemmen – "bei aller Verbundenheit" mit der Einrichtung.
Während seiner Zeit als Landeschef habe die Flüchtlingsbetreuung jedenfalls funktioniert, war Van Staa überzeugt. Der Bericht des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2006, der etwa Personalleasingpraktiken kritisierte, habe ihn damals "nicht erreicht", da andere Problemlagen im Vordergrund gestanden waren. Außerdem sagte er, er sei "grundsätzlich der Meinung, dass der Rechnungshof nicht immer Recht hat".
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