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Unwetter in Osttirol: AK fordert volle Entgeltfortzahlung

Urlaubs- oder Zeitausgleichsregelungen sind für die Arbeiterkammer rechtswidrig.

Tausende Menschen in Osttirol und Oberkärnten hatten in den vergangenen Tagen das Problem, dass ihnen der Weg zum Arbeitsplatz versperrt war. Fast alle Seitentäler im Pustertal und im Iseltal waren von der Außenwelt abgeschnitten. Eine Fahrt nach Lienz, wo das Gros der Betriebe seinen Firmensitz hat, war deshalb ebenso unmöglich, wie das Auspendeln in andere Regionen. Auch viele Arbeitnehmer aus Oberkärnten hatten keine Chance, ihre Arbeitsplätze zu erreichen.
Schilder wie dieses sahen viele Menschen in Osttirol in den vergangenen Tagen. Ihr Weg zum Arbeitsplatz war versperrt. Foto: Expa/Groder
Neben gesperrten Straßen und Bahnverbindungen, Lawinengefahr und umgestürzten Bäumen gab es noch eine ganze Reihe weiterer Gründe, zu Hause zu bleiben, etwa die Beaufsichtigung von Kindern, die aufgrund der Schnee- und Regenfälle schulfrei hatten, oder auch Sicherungsarbeiten am eigenen Haus und Grundstück. Vor diesem Hintergrund unterstreicht die Arbeiterkammer: „Wer wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheint, muss keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Es liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das Entgelt muss bezahlt werden. Betroffene, die ihr Entgelt nicht voll weiterbezahlt erhalten oder denen ‚individuelle Lösungen‘ angeboten werden, können sich bei der AK Tirol melden. Sie erhalten kostenlosen Rechtsschutz.“ Ausdrücklich zurückgewiesen wird von der AK eine Argumentation der Wirtschaftskammer, die Osttiroler Unternehmen in der besonders kritischen Phase der Unwetter von Samstag, 16. November bis Dienstag, 19. November, nicht in der Pflicht sieht und damit argumentiert, dass bei überregionalen Katastrophen keine Zahlungsverpflichtung bestehe. In den vier Tagen von Samstag bis Dienstag seien die Unwetterschäden in jedem Fall als überregional einzustufen, der Lohn aus Sicht der Unternehmervertretung daher nicht zu bezahlen. Die Juristen der AK sehen das grundlegend anders: „Nur dann, wenn es sich um ein umfassendes, allgemeines Elementarereignis handeln sollte, von dem die Allgemeinheit, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in gleicher Weise betroffen sind, entfällt die Entgeltfortzahlung,“ wird argumentiert. AK-Präsident Erwin Zangerl verweist auf OGH-Urteile nach Straßensperren in der gesamten Obersteiermark. Vom OGH wurde auch in diesem Fall kein Elementarereignis angenommen, auch deshalb, weil die Betriebe nicht unmittelbar von den Schneefällen behindert waren, da die in der Nähe wohnenden Arbeiter zur Arbeit kamen. Selbst als durch die Aschewolke eines isländischen Vulkans fast der gesamte europäische Flugverkehr eingestellt werden musste, habe der Oberste Gerichtshof noch kein Elementarereignis angenommen, erklärt die AK. Jenen Arbeitnehmern, die damals im Ausland festsaßen, musste das volle Entgelt bezahlt werden. „Wir sind daher der Überzeugung, dass bei der Situation in Osttirol ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht“, unterstreicht AK-Präsident Erwin Zangerl. Damit seien Urlaubsvereinbarungen für diesen Zeitraum gesetzwidrig.

2 Postings

Nori
vor 5 Jahren

Frage....was ann der Arbeitgeber dafür......auch mal darüber nachgedacht ?

 
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alex
vor 5 Jahren

Es wird wohl selbstverständlich sein, das die Betroffenen Personen ihren Gehalt für die Tage bezahlt bekommen! Was können die dafür, für dieses Wetter? Sie haben glaub ich genug durchgemacht, zum Teil tagelang ohne Strom und in Angst leben zu müssen, das nichts schlimmes passiert!

 
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