Kärntner Landesregierung setzt beim Budget nach
Mit dem laufenden Jahr vollzieht das Land den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik.
Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag einen zweiten Nachtragsvoranschlag zum Budget 2019 in Höhe von 58 Millionen Euro beschlossen. Dieser umfasst unter anderem Rückstellungen, die für die erste Eröffnungsbilanz des Landes notwendig sind. Mit dem laufenden Jahr vollzieht das Land den Wechsel seiner Buchführung von der alten Kameralistik auf die Doppik gemäß den Vorschriften der VRV 2015.
Salzburg und die Steiermark haben die Umstellung gemäß der „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“ bereits hinter sich. Anders als in diesen Bundesländern ist der Ausgleichsposten „Nettovermögen“, der dem Eigenkapital in einer Unternehmensbilanz entsprechen würde, in Kärnten negativ. Vermögenswerte – von Straßen über Gebäude bis zu Lizenzen und Bankguthaben – belaufen sich in der Eröffnungsbilanz auf 5,15 Milliarden Euro. Die Verbindlichkeiten liegen bei 6,1 Milliarden Euro, der Ausgleichsposten ist daher mit 951 Millionen Euro negativ.
Zur Bewertung des Vermögens sagte Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) vor Journalisten, dass man bei den Straßen – Gesamtwert 1,2 Milliarden Euro – einen "konservativen" Ansatz gewählt habe. Der Straßengrund wurde pauschal mit einem Euro pro Quadratmeter veranschlagt, dazu kommen 80 Euro für den Aufbau minus Abzüge für den Straßenzustand. Archäologische Exponate wie Knochen oder Scherben werden nicht monetär in die Bilanz aufgenommen, sie sind lediglich der Anzahl nach im Anhang zu finden.
Gebäude finden sich mit einem Wert von 107 Millionen, Kunstwerke im Eigentum des Landes machen 4,7 Millionen Euro aus – letztere mit den Anschaffungskosten. Die rund 40 Beteiligungen des Landes sind laut Eröffnungsbilanz knapp 850 Millionen Euro wert. Die Rückstellungen umfassen Abfertigungen und Jubiläumsgelder, Pensionsrückstellungen wurden hingegen nicht veranschlagt. Hier gebe es nämlich ein Wahlrecht, erklärte Schaunig.
Der Nachtragsvoranschlag wird nun dem Landtag zum Beschluss übermittelt. Die Eröffnungsbilanz wird dem Landesparlament erst mit dem Rechnungsabschluss 2019 vorgelegt.
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