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Kärntnerin starb nach Bluttransfusion: Zwei Anklagen

Malariainfektion durch Blutkonserve war Todesursache. Blutspenderin vor Gericht.

Der Tod einer 86-jährigen Kärntnerin im März dieses Jahres führt nun zu einem Gerichtsverfahren. Die Frau war an Malaria gestorben, infiziert wurde sie durch eine verseuchte Blutkonserve. Wie die "Kleine Zeitung" in ihrer Samstag-Ausgabe berichtet, wurde sowohl gegen die Blutspenderin als auch gegen einen Rotkreuz-Mitarbeiter Anklage erhoben. Die Frau hatte bei einer Hüftoperation Blutkonserven erhalten und erkrankte danach an Malaria, obwohl sie nie in einem Gebiet gewesen war, wo sie sich anstecken hätte können. Es stellte sich heraus, dass die 58 Jahre alte Blutspenderin sechs Monate vor ihrer Spende in Uganda gewesen war. Trotz Prophylaxe steckte sie sich an, drei Tage, bevor die Krankheit ausbrach, spendete sie beim Roten Kreuz Blut. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Tina Frimmel-Hesse, erklärte, die Anklagebehörde habe Strafantrag gegen die 58-Jährige wegen fahrlässiger Tötung eingebracht. Der 61 Jahre alte Rotkreuz-Mitarbeiter wird wegen grob fahrlässiger Tötung belangt. Ihm werde vorgeworfen, so Frimmel-Hesse, Informationen der Blutspenderin über ihren Afrika-Aufenthalt gehabt, aber nicht weitergeleitet zu haben. Alle Blutspenden in Kärnten werden vom Roten Kreuz abgenommen, überprüft und den Krankenhäusern geliefert. Auf Malaria werden Blutspenden nicht getestet, allerdings müssen die Spender einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen, in dem auch abgefragt wird, ob man sich in den vergangenen Monaten in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

3 Postings

hoerzuOT
vor 5 Jahren

Das ist alles sehr, sehr tragisch. Die 58 Jährige hat es bestimmt gut gemeint, nahm Prophylaxe und dachte bestimmt nicht einmal im Traum daran, was sie mit ihrer Spende auslösen würde---dasselbe gilt für den RotkreuzMitarbeiter. "Blöder" hätte es insgesamt nicht laufen können. Gut gemeint, verdammt schlecht getroffen. Mir tun alle Betroffenen sehr leid.

 
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    schnuffi
    vor 5 Jahren

    Bin voll und ganz Ihrer Meinung! Besonders tragisch ist das in so einem Fall immer Schuldige gesucht werden. Wer spendet unter diesen Umständen noch Blut? Falls mit dem entnommenen Blut jemand zu Schaden kommt wird gesucht....... Ich habe zwar ein "reines Gewissen" Blut zu spenden, gehe aber aus besagten Gründen sicher nicht mehr hin! Da muss der Gesetzgeber schleunigst reagieren und sich etwas vernünftiges einfallen lassen!!!!!! Für mich ist ebenso nicht nachvollziehbar warum gegen den Rot-Kreuzmitarbeiter ermittelt wird! Die Zulassung zur Spende wird vom zuständigen Transfusionsmediziner getroffen!!!

     
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      bergfex
      vor 5 Jahren

      (...) allerdings müssen die Spender einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen, in dem auch abgefragt wird, ob man sich in den vergangenen Monaten in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

      Wenn man das Formular sinnerfassend durch liest und wahrheitsgemäß ausfüllt, darf so etwas nicht passieren. Befor man das Equipment zur Spende bekommt, wird das ausgefüllte Formular noch einmal mit dem Spender überprüft. Wenn dann nicht richtige Angaben gemacht werden oder der, der es überprüft , etwas durchgehen lässt, ist man eben strafbar.

      (...) Da muss der Gesetzgeber schleunigst reagieren und sich etwas vernünftiges einfallen lassen!!!!!!

      Warum der Gesetzgeber?? Sind die Menschen wirklich zu dumm um zu verstehen , das falsche Angaben eben unangenehme Folgen haben können.

       
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