Wolf und Bär dürfen in Tirol nicht abgeschossen werden
„Entnahme“ wurde von der Behörde abgelehnt. Die Tiere sind streng geschützt.
Ein Antrag auf Entnahme – also Abschuss – von Wolf und Bär in Tirol ist von der Behörde abgelehnt worden. Laut dem Land gibt es derzeit keine Voraussetzungen dafür, berichtete der ORF Tirol. Am Mittwoch wurde der Antrag von der Bezirkslandwirtschaftskammer bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht, als bekannt wurde, dass für gerissene Schafe ein Wolf und ein Bär verantwortlich waren.
Weil in den vergangenen Tagen Wildkameras weder Wolf noch Bär aufgezeichnet haben, gebe es derzeit "keine akute Gefährdung, die einen Abschuss rechtfertigen könnte", sagte Klaus Wallnöfer, Vorstand der Abteilung landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei. Allerdings werde die Lage dauernd neu geprüft, wenn es zu Sichtungen oder anderen Hinweisen komme.
Neu beurteilt werde die Situation etwa, wenn ein Tier eine Gefährdung darstellen würde. Zum Beispiel dann, wenn sich ein Beutegreifer in der Nähe von Häusern aufhalten würde. Jedenfalls müsse das Land einen engen rechtlichen Rahmen beim Abschuss der Tiere einhalten, da sie geschützt sind.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass für vier Mitte Juli im Sellrain- und Inntal gerissene Schafe ein Wolf verantwortlich war. Ein Bär konnte dagegen bei gerissenen Schafen im Pitztal und bei einem Rotwildkadaver im Außerfern nachgewiesen werden. Noch ausständig sind die Ergebnisse der DNA-Proben jener Schafe, die auf der Inzinger und Flaurlinger Alm tot gefunden wurden, sie sollen in ein bis zwei Wochen vorliegen. Nicht mehr untersuchen könne man die kürzlich im Pitztal entdeckten Schafe, da sie bereits stark verwest waren.
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