AK Tirol freut sich über den Papamonat
Zangerl: „Endlich Vorrang für arbeitnehmerfreundliche Familienpolitik.“
„Jetzt gibt es endlich wichtige Verbesserungen für Mütter – und Väter können mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen“, begrüßt AK Präsident Erwin Zangerl den jüngsten Beschluss im Nationalrat. Ab 1. September soll es einen generellen Rechtsanspruch auf den „Papamonat“ geben. Damit sei eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt. Aber auch die volle Anrechnung der Gehaltsvorrückungen während der Karenz sowie die Anrechnung des Urlaubsanspruches während der Karenz seien ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit gegenüber berufstätigen Müttern, so der Tiroler AK Präsident.
Zangerl: „Bezeichnend ist, dass diese drei wichtigen Forderungen der AK für die Arbeitnehmer-Familien im Rahmen des freien Spiels der Kräfte im Nationalrat beschlossen wurden. Von Familienfreundlichkeit war bei der alten Regierung leider wenig zu bemerken. Wir dürfen nicht nur über flexiblere Arbeitszeiten diskutieren, die die Betriebe flexibler machen, sondern es muss auch den Familien entgegengekommen werden. Ein wichtiger Schritt dafür ist nun gemacht worden“, so der AK Präsident.
Der Hintergrund: In Österreich gibt es derzeit keinen generellen Rechtsanspruch aller Väter auf den „Papamonat“. Deshalb können es sich viele Männer nicht leisten, so einen Papamonat in Anspruch zu nehmen, oder sie sind vom Entgegenkommen des Arbeitgebers abhängig. Zwar wurde 2017 der Familienzeitbonus eingeführt, der Erfolg ist laut AK allerdings überschaubar: Nur sechs Prozent der Väter nahmen diesen Zeitbonus 2017 in Anspruch, auch aufgrund bürokratischer Hürden. Bleibt etwa der Partner nach der Geburt des Kindes bei Mutter und Kind, erhält er bzw. sie 700 Euro. Diese 700 Euro werden jedoch vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Zudem erhält man sie nur, wenn man vom Arbeitgeber unbezahlt freigestellt wird. Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber oder Kündigungsschutz gibt es keinen.
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