Eigenverantwortung von Almwanderern wird Gesetz
Die Tiroler Landesregierung will Rechtssicherheit für die Almwirtschaft erhöhen.
Die Tiroler Landesregierung beschloss am Dienstag, 28. Mai, eine Änderung des Tiroler Almschutzgesetzes, die dem Tiroler Landtag im Juni vorgelegt wird. „Wie bereits mehrfach betont, verankern wir damit nun die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, auf gesetzlicher Ebene. Wir schaffen die Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander auf den Almen und erhöhen die Rechtssicherheit für die Almwirtschaft“, betont der antragstellende LHStv Josef Geisler.
Konkret soll das Almschutzgesetz nun um einen Paragraphen zu den allgemeinen Verhaltenspflichten auf Almen ergänzt werden. Grundsätzlich haben sich AlmbesucherInnen so zu verhalten, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht durch sie oder von ihnen mitgeführte Tiere gestört, beunruhigt oder gereizt wird.
Ein Posting
Ein Landesgesetz bringt in dem Fall gar nichts! Einzig entscheident ist der Paragraph 1320 im ABGB. Solange der nicht geändert ist bleibt alles gleich. Und von dieser Änderung darf man sich auch nicht allzuviel erwarten!
Siehe: www.kommunalnet.at/news/einzelansicht/welche-geplanten-aenderungen-sind-zu-erwarten/news/detail.html
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