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Schultz startet mit Bau eines neuen Skilifts in Kals

Ende November soll „Dorfbahn“ in Betrieb gehen. Weiter Rechtsstreit um neue Piste.

„Wir blicken in unseren Osttiroler Skigebieten trotz eines leichten Minus von fünf Prozent auf eine gute Wintersaison zurück. Durch die gute Schneelage in St. Jakob und Kals-Matrei hatten wir bis Ostern ideale Bedingungen“, bilanziert Geschäftsführer Maximilian Schultz die abgelaufene Saison für die Schultz-Gruppe in Osttirol. Der Konzern hat nun mit dem Bau einer neuen Sechser-Sesselbahn begonnen, die neun Millionen Euro kosten soll und ab der kommenden Wintersaison den Ortsteil Großdorf mit dem Skigebiet verbindet. Im November ist die Fertigstellung der 1.418 Meter langen und mit Wetterschutzhauben sowie Sitzheizung ausgestatteten Bahn mit einer Förderleistung von bis zu 2.400 Personen pro Stunde geplant. Auch ein Skiweg wird errichtet. Er führt vom „Gradonna Resort“ der Familie Schultz zur neuen Talstation. Aus einer zusätzlichen Piste im Bereich des Gornerwald wird, wie berichtet, nichts werden. „Vorerst“ betont Heinz Schultz. Das Landesverwaltungsgericht hatte zuletzt die naturschutzrechtliche Genehmigung verweigert. Dagegen werde die Schultz-Gruppe Revision einlegen, kündigt der Konzernchef an.
bau skilift kals 2019
Die Schultz-Gruppe hat mit dem Bau einer neuen Sechser-Sesselbahn von Großdorf in das Kalser Skigebiet begonnen. Foto: Expa/Groder

2 Postings

Bergan
vor 6 Jahren

"Wir haben nichts!" dieser Spruch kommt zwar aus Villgraten, passt aber wohl im Bezug auf Schigebietserschließung auf ganz Osttirol. "Die Osttiroler sollen nicht immer jammern", das stammt aus dem Norden. Schade, dass wir nicht in Ischgl oder Pitz- Ötztal beheimatet sind, dort wird verlangt, dass das letzte Tal und der letzte Übergang noch erschlossen wird, sonst können die Armen nicht überleben. In Osttirol darf man nicht einmal eine Lawinenverbauung über 2000 Metern, durch die die Talbewohner gesichert wären, bauen. Die Rauhfußhühner haben Priorität. Das Augenmaß ging verloren.🙈

 
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Flori98
vor 6 Jahren

Bleibt nur zu hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof dem öffentlichen Interesse für die Errichtung der Piste mehr Gewicht einräumt durch: 1) wesentliche Qualitätsverbesserung in einem bereits erschlossenen Skigebiet - bisher schmaler, langer Skiweg mit sieben 180°-Kurven; 2) die geplante Piste verläuft genau in dem Gebiet, wo sich bereits die Lifttrasse der EUB und dieser schmale Skiweg befindet. Also ist durch den Pistenbau auch mit keinem wesentlichen Verlust von Wildeinstandsflächen zu rechnen. 3) wichtige Verbindung für die neue 6-er Sesselbahn bzw. für das Funktionieren der "Skischaukel" zwischen den Skigebieten Matrei und Kals. Obwohl Kals im Winter mehr Übernachtungen aufweist als Matrei, findet der Skitourismus hauptsächlich auf der "Matreier-Seite" des gemeinsamen Skigebietes statt. Das beweisen auch die Beförderungszahlen bei den Liften. Ein wesentlicher Grund dafür ist neben den veralteten Liften in Kals auch der unattraktive, lange und beschwerliche Skiweg. 4) 2/3 der Fläche vom Gemeindegebiet Kals bereits unter strengem Naturschutz stehen (Nationalpark Hohe Tauern) und 5) die durch die Sturmkatastrophe verwüsteten Flächen nicht als Begründung des Landesumweltanwaltes für eine Verhinderung der neuen Piste gelten dürfen (Windwurf war am gegenüberliegenden Hang!) 6) das gesamte Iseltal und insbesondere Kals hauptsächlich vom Tourimus lebt und eine immer noch sehr hohe Pendlerquote aufweist. 7) das Bodenschutzprotokoll nicht das einzige, ausschlaggebende Entscheidungskriterium sein kann. Die Projektierung sieht vor, dass der Mehranfall von Oberflächenwässern durch technische Maßnahmen bzw. durch das Ableiten der Pistenwässer in den Raseggbach ausgeglichen werden. Eine Piste mit 700 m Länge sollte mit solchen technischen Maßnahmen durchführbar sein, denn sonst wird zukünftig wohl jedes Pistenprojekt in Österreich nur mehr schwer genehmigungsfähig sein. Zudem frage ich mich, welche Objektgefährdung durch den Pistenbau gegeben wäre! Häuser gibt es in diesem Gebiet nicht bzw. sind sehr weit entfernt. 8) der Landesumweltanwalt begründet die Ablehnung mit Verweis auf den hohen Landschaftsverbrauch in den "Tiroler Spitzenskigebieten". Osttirol soll aber nicht als "Buhmann" für die großen Nordtiroler Skigebiete herhalten müssen. Im Gegenteil - Osttirol hat Aufholbedarf!

 
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