Die Umweltanwaltschaft hält die Streckenführung durch diesen Wald für nicht vereinbar mit der Alpenkonvention und hat ein sehr gewichtiges Argument parat: Für die 750 Meter lange und 40 Meter breite Piste – die einen Schiweg ersetzen sollte – müssten fast drei Hektar Schutzwald gerodet werden, der auch einige Gebäude vor Lawinen und Muren schützt. Der Umweltanwalt verweist in seiner Stellungnahme auch auf die verheerenden Waldschäden in Kals nach dem Unwetter im Oktober.
Dieser Argumentation schloss sich das Landesverwaltungsgericht an und so bleibt der Schultz Gruppe, die das Projekt einreichte, nur noch eine außerordentliche Revision als letztes Rechtsmittel. Keinen behördlichen Widerstand gab es gegen einen neuen Sechser-Sessellift von Großdorf zum Ganotzeck. Die Bauarbeiten für dieses Projekt haben bereits begonnen.
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@ sepp brugger: Bericht in der TT vom 22.1.2019: "Die Bezirkshauptmannschaft Lienz, die die Bewilligung erteilt hat, habe alle notwendigen Gutachten eingeholt, erklärt Bezirkshauptfrau Olga Reisner. „Und es gab keine K.-o.-Kriterien“, führt Reisner weiter aus. Also nichts, was eine Bewilligung hätte verhindern können." Es ist daher davon auszugehen, dass die erteilte Bewilligung durch die BH Lienz gesetzeskonform erteilt wurde. Der Landesumweltanwalt hat natürlich das Recht, eine Beschwerde einzulegen. Letztendlich wurde durch seine Beschwerde aber dieses bereits bewilligte Projekt zu Fall gebracht. Ich orte hier eine Vergeltung zu der damals geforderten aber nicht durchgeführten UVP. Aufgabe des Landesumweltanwaltes ist es aber auch, in seine Entscheidung alle Faktoren einfließen zu lassen und dann abzuwägen, ob so eine folgenreiche Beschwerde eingelegt wird. Übrigens: Ja, die Grünen haben vor 11 Jahren vor dem Bau der Skischaukel eine UVP gefordert. Dann hätten wir bereits vor 11 Jahren das gleiche Theater gehabt wie jetzt. Und vielleicht wäre dieses für die gesamte Region bedeutende Projekt damit verhindert worden. Herr Schultz war bereit, viel Geld in Ausgleichs- und Sicherungsmaßnahmen zu investieren. Auch nach Ansicht der Kalser Bürgermeisterin Erika Rogl wäre die Talabfahrt die ideale Ergänzung zur neuen Sechsersesselbahn gewesen. Deshalb ist es für mich unverständlich, dass das öffentliche Interesse bei der Entscheidung untergeordnet war.
Der Landesumweltanwalt hat nicht die Talabfahrt in Kals verhindert sondern eine Beschwerde gegen den Bescheid eingebracht. Dies ist seine Aufgabe und sein Auftrag wenn ein Bescheid nach Meinung der Landesumweltanwaltschaft nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Aufgehoben wurde der Bescheid vom Landesverwaltungsgericht. D.h. der Bescheid wurde nur deshalb behoben, weil nach Rechtsmeinung des, Landesverwaltungsgerichtes die Bewilligung des Bescheides den gesetzlichen Vorgaben widersprechen würde. Ich bin etwas überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen -und nichts anderes verlangt die Umweltanwaltschaft- kritisiert wird. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Grünen im Zuge der Errichtung der Schischaukel ein UVP-Verfahren verlangt haben. Im Rahmen eines solchen Verfahrens hätte man auch eine Lösung für die Talabfahrt finden können. Damals haben jedoch die Liftbetreiber mit allen Tricks versucht ein UVP-Verfahren zu verhindern. Ich glaube auch nicht, dass sich mit einer Talabfahrt die Anzahl der Schitouristen in Karls wesentlich erhöhen wird. Im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung stellt sich daher für mich die Frage ob ein derart massiver Eingriff in die Landschaft gerechtfertigt ist.
Sepp Brugger
Piste wäre für die Anbindung des "alten" Kalser Skigebietes (ab dieser Wintersaison mit neuem Sechser-Sessellift) sehr wichtig. Der bestehende Skiweg schlängelt sich serpentinenmäßig den Hang herunter und ist mühsam mit den Skiern zu befahren, vor allem im Frühjahr bei weicheren Schneeverhältnissen, da der untere Teil des Skiweges sehr flach verläuft und man daher sehr stark "gebremst" wird. Der Landesumweltanwalt hätte hier die Auswirkungen seiner Beschwerde besser abwägen müssen. Die Verhinderung dieses Projektes ist ein Schlag ins Gesicht für die großteils vom Tourismus lebende Wirtschaft in Kals. Sollte der Rechtsweg beschritten werden, hoffe ich auf eine positive Entscheidung unter Bedachtnahme, dass es sich hier um eine wesentliche Qualitätsverbesserung in einem bestehenden Skigebiet handelt und keine unberührte Naturlandschaft betroffen ist. Osttirol ist kein Naturreservat, wo sich der Landesumweltanwalt austoben kann!
Einfach nur Wahnsinn!! In Kals sind 2/3 der Gemeindefläche mit dem Nationalpark bereits unter strengen Naturschutz gestellt. Im gesamten Nationalpark stehen über 1800 km2 unter Naturschutz!! Lieber Herr Landesumweltanwalt Kostenzer, hier hätten sie ein positives Signal an die Wirtschaft mit den Tourismusbetrieben und auch an die heimische Bevölkerung setzen können! Das wäre ein wertvoller Beitrag zur Erhöhung der Akzeptanz des Nationalparks Hohe Tauern gewesen. Mit ihrem Einspruch gegen die bereits genehmigte Piste haben sie aber die gesamte Bevölkerung im nördlichen Osttirol nach der Sturmkatastrophe zusätzlich bestraft! Für mich deshalb auch unverständlich, da die Piste in keinem unberührten Gebiet gebaut worden wäre, da der jetzige Skiweg inkl. Gondelbahn ja bereits in diesem Gebiet verläuft. Ich bin auch für Naturschutz, aber dort wo es Sinn macht und bereits Skibetrieb stattfindet, sollten sie einer solchen wertvollen Qualitätssteigerung eines Skigebietes nicht entgegenstehen! Einfach nur schade! Damit wird nicht nur einem Liftbetreiber, sondern einer ganzen (wirtschaftsschwachen) Region geschadet!
Gerodet ist gut. Da steht seit Herbst kein einziger Baum mehr. Ist wieder typisch, alles wird verhindert, und gebremst, und wenn die Gäste ausbleiben, dann wird auch wieder gejammert
wobei die kalser wohl nix dafürkönnen für die entscheidung des umweltanwalts ...
@alpenelvis76: die von der Sturmkatastrophe betroffene Fläche ist im alten Kalser Skigebiet (im Bereich zwischen Großdorf und dem Bergrestaurant Glocknerblick - alte Bergstation Kals). Die geplante neue Piste war von der Sturmkatastrophe überhaupt nicht betroffen!
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