Arzt aus Oberkärnten wegen Körperverletzung vor Gericht
Der Mediziner hat immer wieder Probleme mit der Polizei. Urteil: 14 Monate Gefängnis.
Ein 55 Jahre alter Arzt aus Oberkärnten stand am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vor Gericht. Richterin Ute Lambauer sprach ihn schuldig und entschied auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vier Vorstrafen hat der Mann bisher ausgefasst, zuletzt war er 2014 mit der Polizei aneinandergeraten, was ihm eine Haftstrafe einbrachte. Im Jänner dieses Jahres war es dann wieder einmal soweit, der Angeklagte bombardierte die Polizei mit Telefonanrufen, an die 900 waren es binnen weniger Tage. Am 15. Jänner rief der Angeklagte selbst die Polizei, er fühlte sich vom Wirt eines Cafes zu Unrecht beschuldigt und wollte das sofort richtigstellen. "Das muss ja protokolliert werden", begründete er seinen Anruf vor der Richterin.
Als die Beamten am Parkplatz eintrafen, verließ der Angeklagte gerade eine Telefonzelle. Laut Polizei ging er ansatzlos auf einen der Polizisten los. Es gab eine Rangelei. Einer der Polizisten erhielt einen Schlag gegen den Kopf, der andere einen Tritt gegen das Knie. Ein Beamter setzte Pfefferspray ein, der Mediziner wurde am Boden fixiert. Die Handschellen musste ihm dann eine Beamtin einer zweiten Polizeistreife anlegen. Er wurde in die Arrestzelle gesteckt, wo er weiter Drohungen und Beschimpfungen ausstieß.
Bei der Verhandlung lieferte der 55-Jährige einen reichlich skurrilen Auftritt. Immer wieder rief er lautstark dazwischen, kommentierte Zeugenaussagen mit höhnischem Gelächter, einen Polizisten bezeichnete er als "Analphabet". Mehrmals entging er nur haarscharf einem Saalverweis. Er attackierte auch seinen Verteidiger Hans Gradischnig mehrfach verbal, ebenso den psychiatrischen Sachverständigen. Dieser konstatierte eine paranoide Persönlichkeitsstörung, die seit seiner letzten Expertise deutlich stärker geworden sei. Er empfahl die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Eine Therapie in Freiheit sei nicht zielführend.
Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth sah die Vorwürfe gegen den Angeklagten als erwiesen und forderte die Einweisung. Der Verteidiger wies diesen Vorwurf zurück, eine Einweisung sei nicht zwingend angebracht. Immerhin sei sein Mandant einsichtig bezüglich seiner Krankheit, daher könnte man auch mit einer bedingten Einweisung das Auslangen finden. Der Angeklagte, nach seinem Schlusswort gefragt, bedankte sich bei seinem Verteidiger für ein "schönes Plädoyer", bedankte sich auch bei allen Anwesenden für ihre Geduld, denn er gebe gerne zu, ein schwieriger Mensch zu sein. Dann hob er zu einem ausführlichen Vortrag an, attackierte erneut den Sachverständigen und bat inständig darum, nicht eingewiesen zu werden. Bezüglich seiner Attacken gegen die Polizisten meinte er, das sei in Wahrheit ein "Lausbubenstreich", der breitgetreten werde.
Richterin Lambauer verurteilte den Mediziner wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung zu 14 Monaten Gefängnis. Als die Richterin in der Urteilsbegründung auf sein aggressives Verhalten hinwies, wurde der 55-Jährige mehrfach laut. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil nicht, sondern meldete - gegen den Willen seines Verteidigers - volle Berufung an.
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