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Beteiligungsvertrag von Kärnten Airport veröffentlicht

Investor Lilihill verpflichtet sich, den Flugplatz "in betriebssicherem Zustand zu halten“.

Nach der Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens im vergangenen Jahr ist am Donnerstag der Beteiligungsvertrag veröffentlicht worden. Eine solche Veröffentlichung war über Monate hinweg abgelehnt worden, die Verantwortlichen hatten sich auf Verschwiegenheitspflicht berufen. Bei der Sitzung des Kärntner Landtages am Donnerstag war die Offenlegung der Verträge auch das Thema der Aktuellen Stunde, ab Vormittag waren die Verträge auch auf der Website der Kärntner Beteiligungsverwaltung abrufbar. Laut dem Beteiligungsvertrag leistet Investor Lilihill eine Kapitalerhöhung von knapp 3,5 Mio. Euro und weiters einen Gesellschafterzuschuss von 4,6 Mio. Euro. Der Investor verpflichtet sich laut Vertrag außerdem, den Kärnten Airport "in betriebssicherem Zustand zu halten und ordnungsgemäß als öffentlichen Flughafen zu betreiben". Über künftige Flugverbindungen ist nur so viel zu lesen, dass es "zumindest eine Flugverbindung zu einem internationalen Hub" geben soll – etwa in dem Ausmaß, wie bei Vertragsunterzeichnung, also mit einer Verbindung nach Wien. Festgehalten wird auch, dass es "im Zusammenhang mit der zukünftigen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft auch zur Mobilisierung von brachliegendem Kapital durch die Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Immobilien kommen kann". Unter "nicht betriebsnotwendigen Immobilien" seien solche zu verstehen, die für den Linienflugverkehr "selbst nach (baulicher) Anpassung der Betriebsabläufe nicht zwingend notwendig sind". Ein paar Zeilen weiter heißt es schließlich: "Die Vertragsparteien sind berechtigt, sich um den Erwerb von Grundstücken der Gesellschaft zu bewerben." In der Vergangenheit hatte es immer wieder Befürchtungen gegeben, dass nach der Übernahme Flughafen-Grundstücke im großen Stil verkauft werden könnten. Damit es zu einem Grundstücksverkauf kommt, ist aber laut Gesellschaftsvertrag ein einstimmiger Beschluss in der Generalversammlung nötig, in der auch die Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) und die Stadt Klagenfurt vertreten sind. Ebenfalls Einstimmigkeit braucht es bei der Genehmigung von Investitionen in Höhe von mehr als zwei Mio. Euro oder bei der Genehmigung der Aufnahme von Krediten in Höhe von mehr als zwei Mio. Euro im Geschäftsjahr. Nicht veröffentlicht wurden die Call-Optionen, die den Alteigentümern die Möglichkeit einräumen, die Anteile in die KBV und die Stadt Klagenfurt zurückzuholen – trotzdem machte ÖVP-Klubobmann Markus Malle in seiner Rede im Landtag einige Details öffentlich: Die Optionen können laut seinen Aussagen gezogen werden, wenn die Zahlungen für Kapitalerhöhung und Gesellschafterzuschuss nicht zeitgerecht geleistet werden. Auch bei einem Sinken der Passagier-Anzahl auf unter 100.000 pro Jahr könnten die Anteile zurückgefordert werden, ebenso, wenn der Flughafen nicht mehr als öffentlicher Airport geführt wird. Unter Verschluss blieb weiterhin der Strategieplan des Investors. Im April 2018 war bekannt geworden, dass die Lilihill Capital Beteiligung GmbH von Investor Franz Peter Orasch bei der Teilprivatisierung des Klagenfurter Flughafens zum Zug kommt. Die Beteiligung des Unternehmens an der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft beträgt nunmehr 74,9 Prozent. Eine Sperrminorität von 25,1 Prozent bleibt bei der Kärntner Beteiligungsverwaltung und der Stadt Klagenfurt.

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