VfGH kippt Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes
Kundmachung der Flächenwidmungspläne ist Sache der Gemeinden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes aufgehoben und eine Reparaturfrist bis 31. Dezember 2019 gesetzt. Die Bestimmung aus 2016, derzufolge die Kundmachung der Flächenwidmungspläne der Tiroler Landesregierung und nicht den Kommunen obliegt, verstößt gegen den Grundsatz der Gemeindeautonomie, teilte der VfGH am Mittwoch mit.
Fällt eine Angelegenheit wie die örtliche Raumordnung in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, gehöre nicht nur die Beschlussfassung, sondern auch die Kundmachung zu dem Rechtsakt. Das Tiroler Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 2016 weise Letzteres aber der Landesregierung zu. Dies wertete der VfGH aber als einen nicht berechtigten Eingriff in die Gemeindeautonomie. Demnach fehle der Veröffentlichung der elektronischen Flächenwidmungspläne durch das Land die Rechtsgrundlage. Anlass für die Prüfung durch das Höchstgericht war die Gemeinde St. Ulrich am Pillersee.
Die Höchstrichter wiesen im Hinblick auf eine allfällige Neuregelung darauf hin, dass es dem Gesetzgeber offen stehe, die Mitwirkung von Organen des Landes oder anderer Einrichtungen bei der faktischen Durchführung der Kundmachung vorzusehen. Dies müsse aber unter der rechtlichen Verantwortung des mit der Kundmachung betrauten Gemeindeorgans erfolgen, hieß es.
Ein Posting
Die österreichische Raumordung existiert als Krieg gegen die Natur. Sie bricht fortlaufend das Gesetz. Dies gefällt vielen Mächtigen, und auf Gemeindebene ist ein widerständiger Bürgermeister nicht lange Bürgermeister, respektive wird er nie Bürgermeister gewesen sein. Die angewandte Raumordnung zerstört fortlaufend unseren Lebensraum.
Hagel.at, 27.3., 18.30: Verbaute Agrarfläche in Österreich seit 1.Jänner 2019 17.145.769m2 oder 85 Bauernhöfe ... Verbaute Agrarfläche in Österreich seit1. Jänner 2018 ... Verbaute Agrarfläche in Österreich seit1. Jänner 2017 ... uswusw.
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