Personalverrechnung des Landes Kärnten mangelhaft
Auszahlung von Gehältern und Zulagen laut Rechnungshof „missbrauchsanfällig“.
Der Landesrechnungshof hat Kontrolllücken in der Personalverrechnung des Landes Kärnten entdeckt. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Bericht ist das bisher praktizierte Prozedere missbrauchsanfällig. Etwa wird zur Auszahlung der Gehälter eine Datei generiert, die von Beamten noch geändert werden könnte - denkbar wäre etwa ein anderer Betrag oder eine andere Bankverbindung.
Die Landesverwaltung habe im Zuge der Prüfung bereits versucht, benannte Probleme zu beheben, sagte Rechnungshofdirektor Günter Bauer zur APA. So wurde begonnen, Prozesse der Personalverrechnung detailliert zu definieren. "Das Land sollte bei der Personalverrechnung mehr automatisierte Prozesse einführen, damit Mitarbeiter nicht manuell eingreifen müssen." Nur in notwendigen Fällen sollen Mitarbeiter am Computer die Rechte haben, Daten zu bearbeiten. "Dadurch könnte das Land das interne Kontrollsystem stärken und Manipulationsmöglichkeiten reduzieren." Der Bereich Personal fällt finanziell stark ins Gewicht. Mit 793,45 Millionen Euro im Jahr 2017 macht er rund ein Drittel der Landesausgaben aus.
Bei gewissen Dingen, etwa Nebengebühren und Zulagen, verlangt das Personalverrechnungssystem des Landes schon jetzt eine zeitgerechte Kontrolle durch einen zweiten Landesbediensteten. Allerdings erlaubt das System Auszahlungen auch ohne Bestätigung des zweiten Mitarbeiters. Durchschnittlich werden Daten erst 16 Tage nach Eingabe kontrolliert, in 33 Fällen passierte dies überhaupt erst nach einem Jahr. Der Rechnungshof fand auch heraus, dass das Vier-Augen-Prinzip in manchen Bereichen umgangen wurde, indem die Bediensteten ihre Passwörter weitergaben.
Die mangelnde Kontrolle wirkte sich bereits in einigen Fällen aus, zeigte die Rechnungshofprüfung. Die Experten überprüften etwa ausbezahlte Fahrtkostenzuschüsse und fanden heraus, dass eine Mitarbeiterin nach einem Wechsel des Dienstorts weiterhin den Zuschuss für die ursprüngliche, 100 Kilometer längere Strecke, ausbezahlt bekam. Ein Antrag der Frau war übersehen worden. Gleich sechs von 25 überprüften Landeslehrern bekamen weiter ihren Fahrtkostenzuschuss, obwohl sich deren Anspruch durch den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel verringert hatte. Die Lehrer hatten dies nicht gemeldet.
Fehler tauchten auch beim Kinderzuschuss auf. Eine Zwillingsmutter bekam trotz korrekten Antrags nur für ein Kind Geld. Die Daten waren falsch eingegeben und fälschlich als richtig bestätigt worden. Das Land bezahlt den Zuschuss nun rückwirkend für drei Jahre nach. Bei einem Beamtenpaar wurde der Zuschuss für das gemeinsame Kind über Jahre beiden Eltern – also doppelt – bezahlt, wieder lag die Schuld nicht bei den Antragstellern.
Keine Postings
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren