Die Bezirkshauptmannschaft Lienz weist darauf hin, dass Bereiche, in denen forstliche Aufräumarbeiten durchgeführt werden, mit speziellen Tafeln gekennzeichnet sind. „Forstliches Sperrgebiet – Betreten verboten“ weist unmissverständlich darauf hin, dass die freie Benützung von Waldflächen zu Erholungszwecken nach dem Forstgesetz in diesem Fall aufgehoben ist.
Wer sich dennoch in solchen Gebieten aufhalte, begehe eine Verwaltungsübertretung, erklärt die BH Lienz: „Die Aufräumarbeiten erfordern höchste Konzentration der Holzarbeiter – ein unbefugtes Betreten dieser Flächen bedeutet daher eine Gefahr für die Sicherheit der Passanten und die Sicherheit der Holzarbeiter.“
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