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Gesetzesänderung nach Kuh-Urteil geplant

Regierung will künftig für Wanderer „leicht verständliche Regeln“ vorgeben.

Im Rahmen des "Aktionsplans für sicherere Almen" der Regierung wird von Almbesuchern mittels einer Gesetzesänderung künftig mehr Eigenverantwortung eingefordert. "Es geht um das Miteinander von Almwirtschaft und Tourismus", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Zusätzlich ist ein Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft sowie eine Vereinheitlichung von Versicherungslösungen geplant. Der Gipfel wurde zwar aufgrund des "Kuh-Urteils", das einen Bauern zu hohem Schadenersatz wegen einer tödlichen Viehattacke verurteilt hatte, ins Leben gerufen, der Bundeskanzler unterstrich bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien aber, dass das Problem "größer ist als der derzeit diskutierte Fall". Sowohl die Almwirtschaft als auch der Tourismus sei für Österreich von großer Bedeutung. Allerdings gebe es nun sehr viel Unsicherheit, was auf Almen und Weiden erlaubt und verboten ist. "Das kann uns nicht egal sein", sagte Kurz. Mit dem Maßnahmenpaket soll die Situation nun klar werden.
Bundeskanzler Sebastian Kurz und die Ministerinnen Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Beate Hartinger-Klein (FPÖ, ganz rechts) schildern ihre Vorstellungen von einer sicheren Alm. Foto: APA
Künftig soll für Almbesucher ein Verhaltenskodex gelten. Analog zu den "10 Fis Regeln" beim Skifahren werden dabei Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zufolge Regeln für Wanderer, Spaziergänger und Touristen "leicht verständlich" vorgegeben. "Jeder, der auf Almen unterwegs ist, muss sich bewusst sein, dass er Verantwortung trägt", sagte die Ministerin. Dieser Kodex wird auch rechtlich relevant werden: Die Tierhalterhaftung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) wird dahingehend ergänzt, dass bei Haftungsfragen künftig nicht mehr automatisch die gesamte Verantwortung beim Tierhalter liegt, sondern auch das Verhalten des Geschädigten berücksichtigt werden soll. Da bei nahezu jeder Kuhattacke auf einen Menschen ein Hund Mitauslöser war, soll in dem Kodex auch klar geregelt werden, "wie man sich auf Almen mit Hunden verhält", sagte Köstinger. Ein generelles Verbot der Tiere ist nicht vorgesehen. Zudem soll ein Ratgeber Empfehlungen für die Bauern liefern, wie Almbetreiber und Weideviehhalter am besten Vorkehrungen treffen können. "Wir wollen nicht, dass Almen oder Weideflächen vollständig eingezäunt werden oder gesperrt werden müssen", unterstrich Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Köstinger kündigte auch an, dass Versicherungslösungen evaluiert und vereinheitlicht werden sollen. Derzeit gebe es viele unterschiedliche Regelungen. Gemeinsam mit den Bundesländern wird die Landwirtschaftskammer eine Evaluierung der Modelle und eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten, damit der Versicherungsschutz für die Landwirtschaft gewährleistet ist. Die Regierung will die Maßnahmen noch vor dem Saisonstart im April auf den Weg bringen. Der genaue Text für die Gesetzesänderung soll bis kommende Woche komplett ausgearbeitet sein. Josef Moosbrugger, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, gab sich überzeugt, dass mit dem Aktionsplan "eine Grundlage geschaffen wird, dass Rechtssicherheit für die Zukunft besteht". Auslöser der jetzigen Diskussion war ein Zivilprozess gegen einen Landwirt. Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss. Es ist noch nicht rechtskräftig.

15 Postings

Franz Brugger
vor 6 Jahren

Wieder einmal viel "soll" und "wollen" bei dieser Koalitionsregierung.

Meiner Meinung nach hätte Bundeskanzler Kurz die Delegation am Aschermittwoch in Klagenfurt empfangen"sollen".

 
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    manchmalgottseidankexilosttiroler
    vor 6 Jahren

    ​ Sehe ich auch so. Diese "Pistenregeln" werden auch in Zukunft einen Schadenersatz nicht verhindern. Nebenbei hat der Deutsche im Sinne seines Kindes zu Recht geklagt. Ein Tölenverbot wäre das einzig Richtige gewesen, aber da haben die Touristiker wahrscheinlich Ohnmachtsanfälle bekommen.

     
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le corbusier
vor 6 Jahren

zum thema kuhurteil und für alle diejenigen die wie unser landeskaiser laut „FEHLURTEIL“ skandierten, hat der falter einmal den richterspruch, immerhin 104 seiten begründung, gelesen und zusammengefasst: https://cms.falter.at/falter/2019/02/26/im-herden-trieb/

hätten die bauern(-vertreter) und die politik von anfang an einmal dieses urteil gelesen bevor sie schreiend den untergang der almwirtschaft herbei rufen, hätten sie vielleicht zugeben müssen, dass in diesem fall die sachlage halt doch nicht so einfach ist. und dass unser LH der tiroler justiz lautstark fehlurteile vorwirft ist eigentlich auch ein starkes stück.

vielleicht hätten wir uns dann die ganze hitzige diskussion ersparen können.

 
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    Senf
    vor 6 Jahren

    le corbusier@, du hast innerhalb kürzester zeit drei nichtzustimmungen erhalten. was leithammeln so alles bewirken können. ich staune!

     
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    baur.peter
    vor 6 Jahren

    deswegen kann man ja gegen ein urteil berufen und die nächst höhere instanz bemühen. frage: ich konnte aus dem falter artikel nicht entnehmen , ob flori klenk die 104 seiten vollständig gelesen hat. und mal ehrlich, falls der richterspruch sich wirklich über 104 seiten zieht ( eventuel sind zeugenaussagen und teile der gutachten zitiert, was weiß man schon?), müßte man annehmen, am herrn richter ist ein schriftsteller verloren gegangen. die pressestelle des landesgerichtes hat das urteil auch auf eine einzige seite gekürzt ;-)

     
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      le corbusier
      vor 6 Jahren

      servus peter, jetzt nachdem du den falter artikel gelesen hast sei mal ganz ehrlich: ist es in diesem besonderen fall nicht verständlich, dass der bauer vielleicht einfach fahrlässig war? es war vorprogrammiert, dass da einmal etwas gröberes passiert.

      über die höhe der rente kann man streiten. find ich auch ganz schön saftig. wird aber wohl von der haftpflicht getragen. außer die versicherung klagt auch nochmal dem bauer. aber von diesem besonderen fall auf die ganze almwirtschaft zu schließen bringt, wie man jetzt sieht, mehr probleme mit sich als man vorher hatte.

       
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      baur.peter
      vor 6 Jahren

      nach dem lesen des falter artikels müßte man der staatsanwaltschaft in innsbruck arbeitsverweigerung vorwerfen. deswegen wird dieser auch fern der wahrheit sein. in meinen augen liegt das fehlurteil darin, dem landwirt die alleinige schuld an diesem tragischen unfall zu geben. und genau dies verunsichert uns almbauern.

       
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      Bergziege
      vor 6 Jahren

      Peter, bin ganz deiner Ansicht....

      Zum Artikel im Falter: Wir wissen ja, dass jedes "Blatt" von gewissen Herrschaften geprägt ist, die entweder der einen oder anderen Seite mehr zugetan sind. Es wundert mich schon sehr, dass ausgerechnet dieses Blatt an eine noch nicht freigegebene Niederschrift kommen soll, die in diesem doch sehr heiklen Fall garantiert gut verschlossen bleiben wird.... Aus meiner Zeit im Anwaltsbüro muss ich ferner anmerken, dass jegliche richterliche Niederschrift im "Juristendeutsch" verfasst wird und dies ist im Artikel nicht vorhanden. Auch aus diesem Grund halte ich es für nicht sehr wahrscheinlich, dass es sich um dieselbige handelt.

       
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      le corbusier
      vor 6 Jahren

      liebe bergziege, nur das ich das richtig verstehe, du glaubst dem artikel nicht, weil er verständlich geschrieben ist?

       
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      Senf
      vor 6 Jahren

      bergziege@, warum argumentierst du immer so emotionsgeladen? eine, die aus dem anwaltskammerl kommt, sollte schon wissen, dass man dort immer nur eine partei (kläger oder beklagt) vertritt, ein richterliches urteil zwischen den beteiligten hingegen nur rechtskonform, objektiv und unbefangen zu erfolgen hat. der richterspruch mit 104 seiten begründung (kuhurteil) liegt nun vor und du maßt dir gegenüber dem journalisten an, dass dieser seine sachverhaltsdarstellung im falter wahrscheinlich gar nicht dort entnommen hat. wow, warum machst du das?

      die schadloshaltung bei weidetieren ist versicherbares risiko. so wie sturmschäden in der landwirtschaft eben auch. bauernvertreter, ihre medien und ebenso die tiroler politik haben die hintergründe des urteils verschwiegen. bewusst, könnte man behaupten, denn jahrzehntelang ist es (glücklicherweise) auf almen trotz gefahr kaum zu konflikten mit touristen gekommen. ich vermute, dass das emotionsgeladene thema dazu dienen sollte, in zukunft jegliche versicherungspflicht der allgemeinheit allein aufzubürden.

      die geplante bundesweite regelung, den almbesuchern/gästen mehr eigenverantwortung aufzubürden, finde ich gut, sie darf aber die üblichen pflichten des weideviehhalters nicht ersetzen.

      ganz besonders bei bergziegen.

       
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      chiller336
      vor 6 Jahren

      mal abgesehen vom thema - lieber senf - erst letztens hast du mich kritisiert, ich würde jeden und alles kritisieren haha. hiermit halte ich dir den spiegel vor 👏 ... und auf jeden fall glaube ich bergziegen, die aus dem metier recht sind, mehr, als einer veröffentlichung in einem spastenmagazin wie dem falter

       
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      le corbusier
      vor 6 Jahren

      @chiller: ich glaube dem anonymen poster der sich nach einem paarhufer benennt auch mehr als diesem linkslinken falter schmierblattl. #fakenews #lügenpresse

       
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    Domenik Ebner
    vor 6 Jahren

    Kann ich nur zustimmen 👍

    Fehler macht keiner absichtlich - geht nur darum, etwas daraus zu lernen und auch mal eine andere Meinung bzw. Faktenlage zu akzeptieren die nicht der eigenen Emotion entspricht.

     
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    Thomas28
    vor 6 Jahren

    le corbusier, offenbar sind dir die Auswirkungen auf die Almwirtschaft nicht bewusst, wenn das Urteil durchgeht und der Bauer somit die alleinige Schuld an dem Unfall trägt. Irgendwann wird dann jede Kleinigkeit geklagt. Der Zaun war nicht groß genug, der Zaun war nicht stabil genug etc etc. Die Sorgen und Ängste der Almbauern sind absolut gerechtfertigt und nachvollziehbar.

     
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    hieronymus68
    vor 6 Jahren

    An der Anzahl der Seiten eines Richterspruchs kann man nicht auf seine Qualität schließen . Ich bleib dabei es ist ein Fehlurteil !!! Wer sich mit einem Hund einer Mutterkuhherde nähert handelt einfach grob fahrlässig . Die Tiere werden unnötig gestresst und man begibt sich in große Gefahr. Dieses völlig Weltfremde Urteil wird die nächste Instanz wohl nicht überstehen.

     
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