Kärnten reagiert auf Kuh-Urteil mit Gesetzesänderung
Eigenverantwortung von Wegenutzern und Versicherungsschutz für Almbauern.
Nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol ist nun auch in Kärnten eine Gesetzesänderung geplant. Die ÖVP brachte in der Sitzung des Kärntner Landtages am Donnerstag einen Antrag ein: Die Eigenverantwortung von Wegenutzern soll landesgesetzlich verankert werden, auch ein Ausbau des Versicherungsschutzes für Almbewirtschafter ist geplant.
Konkret geht es um das Gesetz aus dem Jahr 1923 zur "Wegefreiheit im Bergland". Es sehe die Verantwortung vieler vor, "außer jener der Erholungssuchenden", hieß es dazu von der ÖVP. Deshalb sei nun geplant, das Gesetz so zu adaptieren, dass die Eigenverantwortung von Wanderern künftig verankert sei.
Bereits am Vormittag hatten sich Vertreter von Landwirtschaft, Tourismus und Alpinen Vereinen mit Juristen zu einem Runden Tisch getroffen. Dabei wurde auch eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für Almbewirtschafter besprochen. Das Land Kärnten finanziert bereits eine Haftpflichtversicherung für Almbewirtschafter, wovon derzeit rund 1.300 der knapp 1.800 Almen Gebrauch machen.
Einig waren sich die Teilnehmer des Runden Tisches darin, dass es mehr Informationen für Wanderer geben sollte. So schwebt den Verantwortlichen etwa vor, Broschüren aufzulegen, mit denen Urlaubern, aber auch Einheimischen Verhaltenstipps beim Zusammentreffen mit Kühen auf Almweiden gegeben werden sollen - speziell wenn diese mit Hunden im alpinen Gelände unterwegs sind.
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