Runder Tisch zu „Kuh-Urteil“ für Mittwoch geplant
Landesregierung, Landwirtschaftskammer, Alpenverein und Tirol Werbung beraten.
Der von der Tiroler Landwirtschaftskammer (LK) angekündigte Runde Tisch nach dem zivilgerichtlichen Urteil zu der tödlichen Kuh-Attacke im Jahr 2014 im Tiroler Pinnistal wird am Mittwochvormittag stattfinden. Dies teilte eine Sprecherin der LK am Montag der APA mit. Eingeladen seien unter anderem Vertreter der Landesregierung, des Tourismus, des Alpenvereins und der Tirol Werbung.
Man wolle alle Interessensvertreter an einen Tisch bringen, um möglichst alle offenen Fragen zu klären, erklärte die Sprecherin. Auch inwieweit und ob die Versicherung überhaupt die Kosten des zu Schadenersatz verurteilten Bauern übernehmen wird, könne derzeit noch nicht gesagt werden, hieß es.
Indes überlegen die ersten Bauern ihre Almen in der kommenden Saison zu sperren. So erklärte ein Bauer aus dem Tiroler Alpbachtal in einer E-Mail an den Tourismusverband, dass er sich aufgrund des Urteils gezwungen sehe, mehrere Wanderwege rund um seine Alm zu sperren und Schilder mit einem Betretungsverbot aufzustellen, hatte die "Tiroler Tageszeitung" berichtet. Auch zwei Almbauern aus der Pyhrn-Priel-Region in Oberösterreich stellen offenbar die gleichen Überlegungen an. Sie wollen das Durchqueren ihrer Almen künftig nur noch dann erlauben, wenn eindeutig geklärt ist, wer letztlich die Verantwortung trägt, wenn es zu Unfällen mit dem Weidevieh kommt, berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" (Montagsausgabe).
Von weiteren Tiroler Landwirten, die darüber nachdenken ihre Almen zu sperren, sei bisher nichts bekannt, meinte die LK-Sprecherin. Es müsse auch im Einzelfall geprüft werden, ob man überhaupt sperren darf, meinte sie. Bei öffentlichen Wegen sei dies nämlich nicht so einfach.
Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging am Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.
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