NEOS zu Kuh-Urteil: Panik fehl am Platz
Tourismusverbände sollen Bauern bei der Almnutzung unterstützen.
Der Tiroler EU-Spitzenkandidat der Neos, Johannes Margreiter, meldet sich zur Kuhattacke zu Wort und sieht den Tourismus in der Pflicht. „Die bisherigen Kommentare der Politik zu dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil zur tödlichen Attacke einer Rinderherde im Sommer 2014 wollen offensichtlich von eigenen Versäumnissen ablenken“, so Margreiter, im Zivilberuf Anwalt. „Das Urteil ist äußerst sorgfältig begründet und Ergebnis der geltenden Rechtslage, wonach einen Tierhalter bestimmte Verpflichtungen treffen, um Personenschäden durch mangelhafte Tierhaltung zu vermeiden.“
Margreiter sieht Landeshauptmann Günther Platter und die Tourismusverbände in der Pflicht. Panikmache sei fehl am Platz: „Aus diesem einen Urteil kann nicht gleich das Ende der Almwirtschaft abgeleitet werden. Viel wichtiger ist es, jetzt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Der zuständige TVB hätte bereits früher mit dem Bauern das Einvernehmen herstellen müssen, damit sowohl eine gefahrlose Benützung der Wanderwege und eine ordnungsgemäße Beweidung der Almen gleichzeitig möglich sind. Genau das ist dann nach dem tödlichen Zwischenfall auf der Pinnisalm auch passiert.“
Dies zeige, wie wichtig es wäre, dass die TVBs vom Land dazu angehalten werden, gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer ein Einvernehmen herzustellen, damit problematische Stellen mittels eines Zaunes entschärft werden können. „Die TVBs verfügen durch die Zwangsbeiträge über ausreichend Mittel, um die Bauern bei der touristischen Nutzung der Almen zu unterstützen“, meint Margreiter. Denkbar wäre seiner Meinung nach auch, dass die betroffenen Tourismusverbände die notwendigen Haftpflichtversicherungen der Almbetreiber übernehmen.
17 Postings
Richtig, ich verstehe die Panikmache auch nicht. Passt aber zum heutigen Zeitgeist wie die Faust aufs Auge. Ich persönlich würde das Ganze zwar auch eher als Unfall einstufen, aber dieses blinde Hinhauen auf diese Entscheidung ist völlig überzogen. Es handelt sich hier um ein Einzelurteil, der Unfallort befindet sich direkt neben einem Gasthaus und an einer breiten Forststraße auf nicht einmal 1500 hm. Genau diesen Sachverhalt betreffend meinte das Gericht, dass ein Zaun wohl nicht zu viel verlangt gewesen wäre. Und nun wird so getan, als ob man jeden Trödelpfad in ganz Österreich abzäunen müsste. Wer sagt denn das? Mindestens so unverständlich wie die Höhe des Schadenersatzes, der hoffentlich von der nächsten Instanz deutlich nach unten korrigiert wird. Klarerweise sollte der Gesetzgeber aber klarstellen, was in so einem Fall als ausreichende Absicherung gilt und was nicht. Hunde auf der Alm verbieten oder den Zugang zum eigenen Grund generell verwehren bleibt jedem Grundeigentümer so oder so offen.
Möchte voraus schicken das dieser Tragische Unfall ist sehr sehr bedauerlich und traurig ist. Auch mit viel Geld kann dieser Fall nicht rückgängig gemacht werden. Bauer, "Manda"und eure Volksverträter steht`s za°m. Bin Arbeiter, komme nicht vom Bauernstand. Bin begeisterter Wanderer, weiß auch wie man sich auf Almen mit Weidefieh zu verhalten hat. Viele Wanderer verlassen die markierten Wanderwege und gehen zu den Kälber und Fohlen, sie sind sich der Gefahr warscheinlich nicht bewußt das die Kühe oder Stuten ihre Jungen verteidigen "schützen" speziell wenn sie mit Hunden unterwegs sind. Wer hat dann die Schuld ? immer nur der Grundbesitzer, kenne einige Fälle. Es gibt keine Eigenverantwortung mehr, es braucht immer einen Schuldigen, in diesen Fall den Bauer! Hätte ich Almen, wüde ich diese Aufgrund dieses Gerichtsurteils sofort für die Öffenlichkeit sperren. Könnte mir auch vorstellen eine hohe Benützungsgebühr einzuheben damit ich mir teure Rechtsanwälte für solche Fälle und auch Zäune leisten kann.
#NEOS zeigen einen Lösungsweg auf - rechtlich fundiert und für alle Beteilligten (Touristiker und Bauern) machbar - wer bessere Ideen hat möge sie präsentieren. Bitte aber vorher die Faktenlage und das Urteil genau checken und die Schlaumeierei abstellen.
So einfach wie es sich die Neos vorstellen ist es in der Praxis nicht. Problematische Stellen abzäunen und zu meinen die Gefahr sei gebannt, entspricht für mich nicht der Realität.
lösungen? wo? ein paar überschriften mehr könnt ihr nicht liefern. definiere " problematische stellen mit zaun sichern" , dann bist a wunderwuzzi. . Das Urteil ist äußerst sorgfältig begründet und Ergebnis der geltenden Rechtslage, wonach einen Tierhalter bestimmte Verpflichtungen treffen, um Personenschäden durch mangelhafte Tierhaltung zu vermeiden.“ . mangelhafte tierhaltung hat der staatsanwalt 2014 anscheinend keine erkennen können. dein parteikollege gehört halt einer zunft an, die heutzutage eher das problem den die lösung sind.
Lieber @baur.peter Einfach mal durchschnaufen die Emotionen in den Griff bekommen und logisch nachdenken - das hilft. Es bringt keinem was wenn man jetzt über Gott und die Welt schimpft. Ich glaube auch nicht dass Sie mit Ihren Postings die Sache in irgendeine Richtung beinflussen können. Was solls - über das was ich nicht ändern kann reg ich mich möglichst nicht auf - einfach das beste draus machen. Die nächsten gerichtlichen Instanzen werdens schon richten.
Domenik, erkläre mal, welche Lösungen haben denn die Neos genau? Außer Überschriften, auf irgendetwas hinzuweisen oder sonst was.
Hoi Thomas, wer ist der Böse - der, der verabsäumt etwas zu unternehmen oder derjenige der darauf hinweisst? Es geht darum Lösungen zu finden ohne die Touristen oder die Kühe einzusperren - das ist unser Ziel. Die Haftungsfrage muss geklärt werden. Besser heute als morgen.
Domenik, Touristen/Wanderer und Kühe kommen grundsätzlich gut miteinander aus. Es sind die Hunde welche die Attacken auslösen. Kühe sehen im Hund instinktiv immer noch einen Wolf. Bellt der Hund dann auch noch die Kälber an, dann sehen die Kühe sowieso rot. Kühe attackieren im Normalfall auch nur den Hund. Auch im aktuellen Streitfall haben es die Kühe auf den Hund abgesehen, nicht auf die Frau. Weiters haben Touristen leider keinen Respekt mehr vor bäuerlichen Eigentum. Überall sind sie mit der Nase drin, machen Fotos mit den Kälbern, schreien rum, rennen rum und erschrecken und provozieren somit die Kuhherden. Meine Lösung ist, Touristen sollen sich zuerst mal informieren wie man sich auf Almen verhält bevor sie wandern gehen, Hinweisschilder beachten und nicht ignorieren und Eigenverantwortung übernehmen, da kann es sogar mit Hunden klappen. Nebenbei bemerkt, Almen gehören dem Vieh, nicht den Touristen!
@Thomas28 welche Lösungen habe denn die Bauernvertreter und Politiker parat. Wenn die Schockstarre vorbei ist und das endgültige Urteil auf dem Tisch liegt wirds schon konstruktive Lösungen geben.
thomas & peter: so pauschal verteufeln würde ich die anregungen der neos nicht. das wär mir zu einfach und wieder einmal zu politisch motiviert. mutterkuhhaltung wurde vor jahren marktbedingt intensiviert, um dem milchsee abzusenken. das ist fakt.
vielleicht hätten die kammern, die alpinen wandervereine und tourismusverbände mit ihren experten bereits vor dem jahre 2014 aufwachen und die öffentlichkeit konsequent auf die aufkommende problematik in wandergebieten, vor allem auf almen hinweisen müssen. ich meine damit intensive aufklärung für viehalter, wegbetreiber und natürlich gäste und besucher.
von begegnungs- und verhaltenshinweise oder gar aufkärung war ja bis zum tragischen vorfall nichts bekannt. wie soll ein gast, die gefährlichkeit einer friedvollen und beschmusten kuh im tourismusprospekt abschätzen können, oder umgekehrt, wie soll ein bauer erahnen, dass hundehalter panisch und unbeholfen reagieren, wenn ihr mops oder rottweiler die zähne gegen den mutterinstinkt seines weidevieh fletscht und damit ungeahnten kampfaufruhr schafft?
es mag sein, dass der richter den fall penibel und aufgrund der sachlage und zeugenaussagen objektiv beurteilt hat.
die erforderliche aufklärung der öffentlichkeit ist leider unterblieben, ebenso landesweit die erforderlichen maßnahmen. nach eventuellen mitschuldigen würde ich deshalb noch woanders suchen. sogar bis hinter dem haustürschild "ACHTUNG BISSIGER HUND"
eine letzte wortmeldung dazu: welche anregungen bringen die neos? ich habe nur vom abzäunen problematischer stellen gelesen. gretchenfrage: wer definiert diese? was machen wir an "kreuzungen" , engstellen, usw wer haltet seinen kopf für ein restrisiko her? die neos haben nicht den geringsten schimmer welch größenordnung dieses thema einnehmen wird .
baur.peter, die anregungen der neos (ich glaub i bin keiner) sind schon diskussionswürdig und wenn am mittwoch die anderen vertreter (kammer, av, politik, tourismus ...) am runden tisch gscheit sind, wird auch nicht viel mehr herauskommen. ich bin gespannt.
was am historisch gewachsenen wanderwegenetz im alpinen gelände fehlt, ist ein generelles regelwerk, das sämtliche rechte und pflichten für wegbetreiber und grundeigentümer zufriedenstellend festlegt.
mit jedem weg, den man für die öffentlichkeit freigibt, wird verkehr erzeugt. jemand muss dafür haften, es entsteht sozusagen verkehrssicherungspflicht. vor allem dann, wenn kassiert wird, wie es der alpenverein mit seinen hütten- und wegegroschen oder die tvbs mit der ortstaxe flächendeckend ja ohnehin tun.
man wird am runden tisch also auch darüber reden müssen, ob zur schadloshaltung des grundeigentümers eventuell versicherungsschutz für wanderwege zu übernehmen ist und welche maßnahmen sinnvoll wären, um die gäste auf derartige gefahren aufmerksam zu machen. die allgemeinen verhaltensregeln sind landesweit zu unterschiedlich gehandhabt und reichen demnach nicht aus.
die forderung des alpenvereins nach freier begehbarkeit der bergregion macht das ganze allerdings noch komplexer.
War klar dass so mancher praxisferne Möchtegernpolitiker wieder Panikmache ortet.
o mein gott, der nächste möchtegernpolitiker der seinen senf beitragen muß. und anwalt auch noch, schlimmer geht nimmer!
lieber peter, da ist einheitsbrei ohne wenn und aber doch besser.
ob einheitsbrei, oder neosbrei, pfui deibel. am meisten hat mich vorgestern die aussage von franz hörl beschäftigt: das urteil hebt die freizeitnutzung über die ursprüngliche nutzung dieser grundstücke. sollte dies in den nächsten instanzen, bestätigt werden, na dann lebe wohl lieber bauernstand.
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