Bundespräsidentenwahl: Nächster Prozess in Kärnten
Angeklagt sind die Wahlleiterin und der Bezirkshauptmann von Villach-Land.
Die Affäre um Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 mündet am Dienstag in einen neuerlichen Strafprozess am Landesgericht Klagenfurt. Angeklagt sind die Wahlleiterin und der Bezirkshauptmann von Villach-Land, und zwar wegen Missbrauch der Amtsgewalt bzw. falscher Beurkundung oder Beglaubigung.
Der Strafrahmen für Missbrauch der Amtsgewalt beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, die Falschbeurkundung wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Die beiden müssen sich vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer verantworten. Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatten sich auch gegen die Wahlbeisitzer gerichtet. Gegen diese acht Personen wurde das Verfahren aber schließlich aufgrund einer Weisung des Weisungsrates eingestellt. Beim Strafverfahren gegen die Wahlbehörde von Villach-Stadt waren die Wahlbeisitzer noch angeklagt und mit einer Ausnahme auch schuldig gesprochen worden.
Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren gegen die Bezirkshauptleute von Hermagor und Wolfsberg, die ebenfalls von der WKStA bearbeitet wurden. Ob und wann es hier zu Anklagen kommen wird, ist derzeit noch offen.
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