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Hechenberger: „Habe so eine Nacht noch nie erlebt“

Große Aufregung unter Bauern nach umstrittenem Urteil zu tödlicher Kuh-Attacke.

Die Tiroler Landwirtschaftskammer ortet nach dem Schuldspruch für den Bauern nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Pinnistal im Jahr 2014 eine "massive Gefährdung für die Almwirtschaft". Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft in Tirol, erklärte der Tiroler LK-Präsident Josef Hechenberger am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. "Ich habe so eine Nacht wie die letzte noch nie erlebt", meinte Hechenberger. Zahlreiche Bauernfamilien hätten bei ihm angerufen. "Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen", erklärte der LK-Präsident.
Josef Hechenberger: „Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor.“ Foto: LK Tirol/Die Fotografen
Die Landwirtschaftskammer empfehle nun allen Landwirten, genau zu prüfen, ob das Wandern auf den Weiden weiter möglich sein soll. Im Zweifel müsse man auch darüber nachdenken, Almen zu sperren oder Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet werden, da bisher in jedem Vorfall Hunde verwickelt waren, so Hechenberger. Bei einem runden Tisch, zu dem die Landwirtschaftskammer laden wird und der kommende Woche stattfinden soll, sollen Empfehlungen für die kommende Almsaison erörtert und ausgearbeitet werden. Es brauche klare Regeln, man könne die Landwirte mit diesen Entscheidungen nicht alleine lassen, betonte Hechenberger. "Es kann nicht sein, dass alle Vorteile haben und die Bauern am Ende des Tages alleine den Kopf hinhalten müssen", sprach der Präsident das Zusammenspiel von Tourismus und Almwirtschaft an. Ein Abzäunen der Weiden, wie es laut dem Urteil in dem gegenständlichen Fall notwendig und zumutbar gewesen wäre, hält Hechenberger in vielen Fällen für nicht möglich. "Die Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt", erläuterte er. Auch Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, sprach sich in einer Aussendung gegen eine verpflichtende Einzäunung aus. Diese wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft. Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging am Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

10 Postings

hieronymus68
vor 6 Jahren

Kühe sind keine blutrünstigen Monster und bei jedem Unfall mit Kühen ist immer der Mensch schuld. Wer sich einer Mutterkuhherde mit einem Hund nähert begibt sich in absolute Lebensgefahr und verursacht zudem bei den Weidetieren unnötigen Stress und dies nicht nur auf Almen sondern auch im Herbst in den Feldern im Talboden. Man hat den Eindruck es werden jedes Jahr mehr Hunde und ihre Frauchen und Herrchen haben jegliche Hemmung verlohren gegenüber den Privatbesitz der Bauern. Sie laufen kreutz und quer durch die Felder und zertrampeln und verschmutzen das Futter der Tiere.

 
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Huettenwirt
vor 6 Jahren

Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf diesen speziellen Vorfall und ist nicht als allgemeine Entscheidung zu verstehen, dass künftig ALLE Weidetiere von den Wanderwegen durch Zäune getrennt werden müssen. Es ging "nur" um den stark frequentierten, öffentlichen Weg. Und da ist das Gericht der Meinung, dass es dem Landwirt zumutbar gewesen wäre, einige hundert Meter Zaun zu setzen. Das Urteil ist in meinen Augen nicht weltfremd oder unverständlich. Es wird in den Medien natürlich anders dargestellt. Deshalb die große Aufregung

 
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    Thomas28
    vor 6 Jahren

    Ei ei ei, lieber hüttenwirt, du solltest nicht so klein denken, machen solche Urteile Schule, dann wird irgendwann alles verklagt, sprich, “es ist dem Bauer zumutbar jeden kleinsten Wanderweg abzuzäunen“ oder “der Zaun war nicht professionell errichtet“ etc. Gibt jetzt schon zahlreiche Landwirte die, wenn das weltfremde Urteil tatsächlich Rechtskraft erlangt, ihre Wanderwege sperren werden. Soll man dann auch gleich alle lawinengefählichen Hänge abzäunen, sodass niemand reinfahren kann?

     
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      Senf
      vor 6 Jahren

      ich träume auch immer noch von der almidylle mit den beschmusten kühen, wie sie allzugerne von den touristikern in den werbemitteln dargestellt wird. allerdings habe ich noch nie ein zooprospekt gesehen, auf dem ein nettes und lachendes girl ein krokodil oder einen puma abknutscht. vielleicht sollte man darüber auch mal nachdenken. auch wenn der heutige gemeindestier keinen nasenring mehr trägt, dafür aber die so modebewussten in unserer gesellschaft.

       
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chiller336
vor 6 Jahren

soweit ich das mitbekomme, gibts zwei lager: jene die angst haben, almen für den tourismus nicht mehr wirtschaftlich nutzen zu können, falls ein wege bzw betretungsverbot kommt und die anderen, die ihre tiere wie seit jeher im sommer auf die alm treiben, damit die dort gutes futter bekommen und dementsprechend gute qualitäten an lebensmittel anbieten können. in bezug auf zweiteres denke ich, dass almwirtschaft von jeher so geplant war. der massentourismus in den bergen und auf den almen kam erst danach. und man sollte sich ernsthaft überlegen, welchen zweck eine almwirtschaft erfüllen soll. ist den betroffenen der umsatz des sommertourismus wichtiger, dann müssen wohl oder übel gewisse gebiete eingezäunt werden, damits nicht mehr zu solchen vorfällen kommt. gehts allein um die qualität der produzierten lebensmittel, um die ruhe für das vieh, dann sollten wege wohl gesperrt werden - siehe ein landwirt in alpbach, der das bereits öffentlich gemacht hat. schwierige entscheidung - geld aus dem tourismus und kosten fürs einzäunen oder kein geld und keine kosten, dafür almgebiete sperren?

 
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sw
vor 6 Jahren

Es ist verständlich dass ein solches Urteil die Gemüter erhitzt, aber man sollte bedenken dass das Urteil

1.) nicht rechtskräftig ist und 2.) es noch 2 Kontrollinstanzen (OLG und OGH) gibt.

Wenn man weiß, wie erstinstanzliche Urteile in Österreich "halten" dann kann wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer drastischen Senkung des Schadenersatzes zu rechnen sein.

Die Sorge wonach die Almwirtschaft in Österreich in Gefahr sei, ist also nicht unbedingt nötig aber eine gute Gelegenheit für Politiker sich in Szene zu setzen.

In Bezug auf den Landwirt sollte man auch bedenken dass dieser ggf. über eine Tierhalterhaftpfichtversicherung verfügen wird, welche selbst beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit leisten wird.

 
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    steuerzahler
    vor 6 Jahren

    Selbst wenn eine Versicherung zahlt oder es eine Minderung gibt, ändert das nichts am Fehlurteil.

     
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haberg
vor 6 Jahren

Die Welt (bei uns) wird immer komplizierter!!! Die Sch.....Hunde werden immer mehr und sind ja auch am Land teilweise schon eine Plage! Hätte die Frau keinen Hund dabei gehabt würde sie wahrscheinlich heute noch leben! Es helfen jetzt keine Argumente mehr, wie: "wären die Kühe eingezäunt gewesen" wäre das nicht passiert.... Was sollen die Almhalter noch alles absichern!!! Aber wenn jetzt auch noch die Raubtiere, wie Wölfe, Bären usw. in unseren Breiten auftauchen, wird es wohl ohne Meterhohe Zäune auf den Almen u. Weidegebieten nicht mehr gehen, oder die Almen werden nicht mehr bewirtschaftet - und könnten dann in "Nationalparks" umgewandelt werden.....!? Bei den Forstwegen ist es ja auch schon so weit, dass der Wegerhalter haften muss, wenn ein Mountainbiker stürzt und sich verletzt, obwohl er dies meist selber verursacht! Das kann einfach nicht mehr normal sein, oder??? Bin selbst auch mit E-Bike auf Alm u. Forstwegen unterwegs, aber mir würde es nicht einmal in den Sinn kommen, für sowas den Wegerhalter zu klagen. Manche glauben ja, sie seien auf Autobahnen unterwegs, wenn sie mit 70Kmh den Waldweg hinunterdüsen....... Ja, und die Rechtsanwälte haben jede Menge Arbeit und verdienen sich eine goldene Nase dabei, wenn es so weitergeht........

 
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    steuerzahler
    vor 6 Jahren

    Das Ziel der Anwälte ist immer nur der Prozess, nur dann verdient er genug. Es wird immer nur versucht, die Eigenverantwortung durch ein Fremdverschulden zu ersetzen. Damit läßt sich mit der eigenen Blödheit noch Geld machen.

     
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genaugenommen
vor 6 Jahren

1. Auf keinen Fall einen zusätzlicher Zaun!! 2. Absolutes Hundeverbot in Weidegebieten!! 3. Jede Benützung der Almflächen bzw. nicht befestigter Straßen und Wege auf eigene gefahr!! Es ist nicht notwendig einen Almweg wegen Gefahr zu sperren, auf solchen Wegen hat man immer mit Gefahr zu rechenen. Alle Gebote sollen Allgemein veröffentlicht werden, und im gesamten Bundesgebiet gelten. Was ist der unterschied zwischen Nationalpark in Afrika mit Wildtieren, und Nationalpark in Europa mit Wildtieren (Wölfe/Bären)? Almgebiete sind keine Safariparks mit Zäunen!

 
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