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Urteil nach tödlicher Kuh-Attacke in Tirol

Landwirt muss 490.000 Euro zahlen. Der Bauer will gegen das Urteil berufen.

Das Urteil im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Donnerstag ergangen. Dies berichtete der ORF Tirol. Demnach muss der vom Witwer beklagte Landwirt 490.000 Euro zahlen. Der Bauer will gegen das Urteil berufen. Über die Urteilsbegründung war laut ORF Tirol zunächst nichts bekannt. Der Zivilprozess war vor rund zwei Wochen am Landesgericht Innsbruck zu Ende gegangen. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben. Der Bauer hatte während des Prozesses mehrmals darauf verwiesen, dass er Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht hatte. Der Anwalt des Witwers beharrte jedoch darauf, dass der Landwirt dazu verpflichtet gewesen wäre, die Tiere von der Straße fernzuhalten, da diese öffentlich ist. Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

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16 Postings

Kapatieme
vor 6 Jahren

Die hohe Summe erschreckt mich, so etwas gibts normal nur in den USA ! Bei uns gibts normal maximal ein Zehntel davon. Aber bei alleine 100 000,- Gerichtskosten weiß man wer da gut verdient ; oder?

 
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steuerzahler
vor 6 Jahren

Ein eindeutiges Fehlurteil. Wenn man den Gedanken weiterspinnt, stellt sich so ziemlich alles anders dar. Somit wären die Liftbetreiber schuld an den Lawinenopfern, denn sie haben ja nicht dafür gesorgt, daß man die Piste nicht verlassen kann. Oder der Strassenerhalter, denn er hätte die Bäume neben der Straße fällen müssen, damit niemand daran zerschellt. Oder für ausreichenden Sturzraum sorgen müssen. Vielleicht müssen Radwege in Zukunft gepolstert werden? Und so weiter.....

Die private Hundehaltung gehört sowieso verboten. Dieses Gefahrenpotential ist unerhört. Nicht nur, daß immer wieder Hunde andere Personen anfallen, nun war sogar die Besitzerin betroffen.

Ich nehme einmal an, das waren geübte deutsche Anwälte, die gegen alles und jeden klagen. Und unsere Rechtsprechung ist nicht in der Lage solchen Unsinn abzuwehren.

Wenn man lange genug herum argumentiert wird man für alles einen scheinbar Veranntwortlichen finden. Und dann gute Nacht....

 
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    le corbusier
    vor 6 Jahren

    kurz zu ihren beispielen: der liftbetreiber sorgt dafür, dass niemand die piste verlässt. alle paar meter eine tafel, auf der piste sorgt er für sicherheit und weist darauf hin, wer raus fährt ist selbst verantwortlich. die strassenerhalter sorgen tagtäglich für gute befahrbarkeit und ja, schneiden auch bäume weg und sorgen, wenn möglich für sturzraum (hauptstrassen mit alleen gibts in ö fast niergends mehr). gepolsterte radwege? ja gibts. fahr mal von sillian nach lienz.

     
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      chiller336
      vor 6 Jahren

      naja stimmt nur zum teil. der liftbetreiber stellt zwar tafeln auf - auch lawinenwarntafeln - die vor dem verlassen des gesicherten schiraumes warnen, jedoch interessiert das die wenigsten, die abseits fahren möchten. wird aber nicht geahndet. sollte aber zb auf der gesicherten piste nicht ordnungsgemäß präpariert sein und jemand verletzt sich, dann schauts schon anders aus - die RA reiben sich die hände ... wobei zb der begriff einer gut präparierten piste ein sehr dehnbarer ist. auch da ist, wie in jenem fall der kühe oder in der bergsteigerzeit selbstverantwortung und hausverstand wohl das wichtigste, der leider sehr vielen abhanden gekommen ist. also mit tafeln allein wird man menschen von ihrem willen kaum abbringen - es sei denn es ist strafbar und wird auch bestraft .... aber nicht mal dann hilfts. des menschen wille ist sein himmelreich

       
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Kapatieme
vor 6 Jahren

Man versteht die Welt nicht mehr! Ich frage mich welchen Fehler dann der Bauer gemacht hat. Schließlich ist es ja sein Grund und Boden .So ein hohes Urteil kann nur den Ruin bedeuten oder kann man sich gegen so etwas versichern ? Der Richter muss sich wohl auch vor Kühen fürchten. Dieses Urteil muss revidiert weden.

 
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    Thomas28
    vor 6 Jahren

    Der Richter muss weltfremd sein, anders kann ich es mir dieses praxisferne Urteil nicht erklären. Wenn solche Urteile Schule machen na dann Gute Nacht! Almbewirtschaftung adieu! Für manche Menschen ist Eigenverantwortung leider ein Fremdwort.

     
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    chiller336
    vor 6 Jahren

    nun nachdem auch tiere als "sache" gewertet werden ist es wohl ungefähr dasselbe, wenn auf deinem privatgrundstück jemanden ein ast auf den kopf fällt und er oder sie stirbt. du bist verantwortlich dafür. die tragik dieses falles ist keinesfalls zu übersehen, allerdings finde ich die höhe der strafe abstruß und nicht hinzunehmen. bleibt zu hoffen, daß die berufung durchgeht. und für die zukunft - sollte sich die höhe der strafe und damit das urteil nicht ändern - ist die zeit der offenen weiden für wanderer (besonders mit hunden) wahrscheinlich vorbei, denn KEIN landwirt wird sich freiwillig so einer gefahr aussetzen

     
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le corbusier
vor 6 Jahren

wenn man den konkreten fall ganz nüchtern betrachtet: die frau hat keinen fehler begangen. sie war auf einem öffentlichen weg unterwegs und der hund war bei ihr und nicht aggressiv. es gibt kein hunde verbot und es ist auch nicht so, dass die frau direkt auf das grundstück des bauern gegangen ist und diese situation herausgefordert hat. das vieh ist keine eigene rechtspersönlichkeit sondern eigentum des bauers. im konkreten fall kann ich das urteil nachvollziehen, auch wenn ich selbst anderer meinung bin.

...und shitstorm los.

 
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    Thomas28
    vor 6 Jahren

    Für mich hat die Frau einen Fehler gemacht. Leichtsinnigkeit und keine Eigenverantwortung.

     
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    hieronymus68
    vor 6 Jahren

    Wer sich einer Mutterkuhherde mit einem Hund nähert begibt sich in große Gefahr. Man kann das nicht offt genug wiederholen und wer das leugnet ist nicht ganz nüchtern!!! Hunde weg von unseren Almen.

     
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hoerzuOT
vor 6 Jahren

Absolut unverständlich! Ein eindeutiges Fehlurteil!!

 
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Thomas28
vor 6 Jahren

Für mich ist das Urteil unverständlich und auch die Geldforderung ist eine Frechheit. So tragisch die tödliche Kuhattacke für die Hinterbliebenen auch sein mag, aber soll man die ganzen Wanderwege jetzt abzäunen? Auch dann wenn derjenige Weg nur alle Heiligen Zeiten von Wanderern benutzt wird? Wo führt das hin? Wenn Wanderer ein Schild sehen das auf Rinderhaltung, Mutterkuhhaltung hindeutet, warum müssen gewisse Leute dann auch noch provokant mit einem Hund durchgehen? Zum Urteil, “ der Bauer hätte ja abzäunen können, kann ich nur noch eines fragen. “Musste die Frau trotz Hinweisschilder unbedingt hier durchgehen und dann auch noch mit einem Hund??

 
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Koal
vor 6 Jahren

😱Wehrt euch, liebe Bauern, Weide- + Grundbesitzer wo Wanderwege euren Besitz durchkreuzen. Künftig wird nichts mehr helfen, als alle Wege für Spaziergänger & Wanderer zu sperren, wo Weidevieh grast. Unverständlich dieses Urteil !!!! - Aber was ist in letzter Zeit in Österreich auch verständlich ????

 
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RE
vor 6 Jahren

Die Trauer geht, die Gier kommt! Möge den kläger das Geld glücklich machen👎!

 
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Franz Brugger
vor 6 Jahren

Möglich wäre noch ein Hundeverbot....

 
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Hapo
vor 6 Jahren

Der tödliche Ausgang der Kuhattacke ist auch heute noch schrecklich. Für mich nicht verständlich ist das Urteil! Es ist undenkbar, dass die Wanderwege zu den Hütten durch Zäune abgesichert werden. Jeder, der nur ein wenig Hausverstand hat, weiß, dass die Tiere auf der Alm Zugang zum Wasser bzw. zur Weide haben müssen. Fazit aus dem Urteil: Die Bauern sperren alle Wanderwege oder sie geben die Almwirtschaft auf. Die Folge davon wird sein: die Landschaft "verwildert", die Schönheit unseres Landes verschwindet und somit bleiben auch die Gäste aus!

 
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