Neue Richtlinien für Wohnbauförderung in Kärnten
Mehr Förderung, weniger Zinsen und Bonus für Bauen im ländlichen Raum.
Die Wohnbauförderung in Kärnten hat mit Jahresbeginn 2019 neue Richtlinien erhalten. Wie LHStv. Gaby Schaunig (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz erklärte, habe man die Fördersummen angehoben, zugleich seien die Kreditzinsen gesenkt worden. Jungfamilien erhalten demnach jetzt 12.000 Euro Förderung (bisher 10.000), für jedes Kind gibt es einen zusätzlichen Bonusbetrag von 1.000 Euro.
Wer im strukturschwachen ländlichen Raum baut, erhält einen Bonus von 7.000 statt bisher 5.000 Euro. Eine Zusatzförderung in der Höhe von 3.000 Euro gibt es für Bezieher niedriger Einkommen. Dann gibt es noch den Häuslbauerbonus, der von 7.000 auf 12.000 Euro angehoben wurde. Bis zu 15.000 Euro Förderung gibt es zudem, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt. Die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten wurden von 1,0 auf 0,7 Prozent gesenkt, und zwar als Fixzinssatz für 20 Jahre.
Erhöht wurden auch die Förderungen für die Umstellung bei Heizungsanlagen. Die Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen wurde von 30 auf 35 Prozent angehoben. Der Zuschuss für den Austausch von Heizungsanlagen (von fossiler zu erneuerbarer Energie) in Eigenheimen wurde von 3.000 auf bis zu 6.000 Euro erhöht. Die Förderung für Solaranlagen wurde von 3.150 auf bis zu 3.750 Euro angehoben, für Fotovoltaikanlagen gibt es in Zukunft bis zu 2.400 Euro (bisher 1.400), und wer erstmals einen Solarstromspeicher einbaut, bekommt 2.000 Euro Zuschuss.
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