tirol kliniken vereinbarten Lösung für Umkleidezeiten
Drei Jahre rückwirkend wird Zeitaufwand ermittelt und als Zeitausgleich konsumiert.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach das An- und Ausziehen der Dienstkleidung von Ärzten und Pflegern in Spitälern als Arbeitszeit zählt, ist mit dem Zentralbetriebsrat, der Vertretung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der tirol kliniken eine Lösung vereinbart worden. Dies teilten die tirol kliniken am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Demnach werden rückwirkend alle Umkleidezeiten pro Mitarbeiter individuell ermittelt und einem Zeitkonto gutgeschrieben, dies soll dann als Zeitausgleich konsumierbar sein. Die Mitarbeiter sollen bei der Ermittlung der Umkleidezeiten der vergangenen drei Jahre durch den Dienstgeber unterstützt werden. Der Verjährungsverzicht wird bis Ende 2019 verlängert, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zur Verfügung zu haben. Und in Zukunft sollen die Umkleidezeiten als Arbeitszeit gemäß OGH-Urteil gewährt werden, hieß es.
Wie viel Zeit den rund 5.000 betroffenen Mitarbeitern nun gutgeschrieben wird, könne man noch nicht einschätzen, hieß es seitens der tirol kliniken auf APA-Anfrage. Die Umkleidezeiten würden je nach Dienst und Personal zwischen fünf und 30 Minuten variieren. Auch ob es durch den zusätzlichen Zeitausgleich zu personellen Engpässen kommen kann, könne man noch nicht beurteilen, hieß es. Man müsse zuerst die Zeiten erheben und sich die Ergebnisse dann im Detail anschauen.
Sollten einzelne Stationen besonders betroffen sein, werde man dementsprechende Maßnahmen setzen. Denkbar wäre beispielsweise die räumliche Verlegung von Garderoben, um die Wege der Mitarbeiter zu verkürzen. Die neuen Regelungen sollen jedenfalls keine Auswirkungen auf die Patienten haben, betonte man seitens der tirol kliniken.
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