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Tödliche Kuh-Attacke: Zivilprozess wird fortgesetzt

Die Hinterbliebenen des Todesopfers forderten 360.000 Euro Schadenersatz.

Der Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck fortgesetzt worden. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben. Der Landwirt hatte stets beteuert, dass Warnschilder angebracht gewesen waren. Ein Zeuge, der selbst an jenem Tag eine Wanderung unternommen und den Vorfall teilweise mitbekommen hatte, bestätigte das Vorhandensein derartiger Schilder. "Ich habe ein Schild mit der Aufschrift 'Achtung Mutterkuhhaltung' gesehen, konnte aber zu diesem Zeitpunkt nichts damit anfangen. Mir waren bis dahin Kühe nämlich nur als zahme Tiere bekannt", meinte der Zeuge. Als er dann in die Nähe jenes Bereiches gekommen war, wo die Frau attackiert wurde, habe er nur mehr eine Herde an Kühen und etwas später einen Hund gesehen, der weglief. "Als der Hund weglief, haben dann auch die Kühe abgelassen, und die Herde hat sich aufgelöst", erinnerte sich der Mann. Er selbst sei an jenem Tag auch mit einem Hund unterwegs gewesen. Ihm sei aber nicht bekannt gewesen, dass es problematisch sein kann, wenn Mutterkühe und Hunde aufeinandertreffen. Der Wirt einer nahegelegenen Hütte, habe ihm später erzählt, dass es an jenem Tag bereits zuvor einen Vorfall mit italienischen Wanderern, die mit einem Hund unterwegs waren, und den Kühen gegeben habe, so der Zeuge. Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Hinterbliebenen forderten 360.000 Euro Schadenersatz. Am heutigen Prozesstag war noch die Anhörung mehrerer Zeugen sowie der Vortrag eines Gutachtens geplant.

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3 Postings

genaugenommen
vor 6 Jahren

Für Hundehalter gehört das verhalten von Mutterkühen gegenüber Hunden zum allgemeinwissen. Ob dies auch von Deutschen Urlaubsgästen verlangt werden kann?

 
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griasenk
vor 6 Jahren

Schlimm der Vorfall und herzliches Beileid an diese Familie. Aber Schadenersatz fordern finde ich schon etwas bedenklich zumal ich davon ausgehe, dass ein Erwachsener sich vorher erkundigt. Und die Aussage des Zeugen das er nicht wusste wie problematisch Mutterküh auf Hunde reagieren ist gelinde gesagt einfach nur .... . Jeder Mensch weiss das Muttertiere jeder Art ihre Jungen mit dem Leben verteidigen und Hund (sieht ein bischen aus wie ein Wolf/Räuber) ist eine Bedrohung. Wo ist der Punkt wo Menschen für ihr Handeln die Verantwortung übernehmen müssen? Der Landwirt hat alles richtig gemacht. Ihn dafür zuz bestrafen, daß er mit unter unsere Tiroler Kultur am Leben und aufrecht erhält finde ich wirklich nicht in Ordnung. Wo sind hier die TVB´s die eigentlich diese Aufgabe der Aufklärung übernehmen sollten? Die Almen waren lange vor den Touristen da und der Landwirt kann nicht einfach das Betreten seines Grund und Bodens verwehren. Griasenk

 
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blubla
vor 6 Jahren

Sehr tragischer Vorfall und mein Beileid an die Betroffenen... dafür aber Schadensersatz zu fordern finde ich eine Frechheit!

 
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