VwGH hob positiven Bescheid für Sellrain-Silz auf
Tiwag rechnet bei Kraftwerksprojekt nun mit einer Verzögerung von zwei Jahren.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat den positiven Bescheid für die Umweltverträglichkeit für die Erweiterung des Kraftwerks Sellrain-Silz des Tiroler Landesenergieversorgers Tiwag aufgehoben. Dies berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Freitagsausgabe. Die Tiwag nehme die Entscheidung "mit Verwunderung und Bedauern" zur Kenntnis, teilte der Energieversorger in einer Aussendung mit.
"Dass unser mittlerweile vielfach geprüftes Projekt jetzt aufgrund einer im Zuge der zweiten Instanz erteilten, ergänzenden Auflage eine Zusatzrunde drehen muss, ist bitter", erklärte Tiwag-Vorstandsdirektor Johann Herdina. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte 2017 grundsätzlich grünes Licht für die Erweiterung des Kraftwerks gegeben, gleichzeitig aber weitere Auflagen formuliert. Die Gemeinde Neustift, der Österreichische und Deutsche Alpenverein sowie der Umweltdachverband hatten gegen das Erkenntnis Berufung eingelegt.
In seinen Ausführungen weist der VwGH nun darauf hin, dass die vom BVwG auferlegten zusätzlichen Maßnahmen zur Schaffung von Moorausgleichsflächen zu unbestimmt formuliert seien. Aus diesem Grund werde das Verfahren an die zweite Instanz beim Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen. "Aus unserer Sicht gilt es jetzt, diese offenen Themen rasch zu klären. Trotzdem gehen wir nach derzeitiger Einschätzung von einer weiteren, zusätzlichen Verzögerung von bis zu zwei Jahren in der Projektrealisierung aus", meinte Herdina.
2009 hatte die Tiwag das Projekt für die Erweiterung der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz eingereicht. Im Juni 2016 hatte die Tiroler Landesregierung einen positiven Bescheid erster Instanz ausgestellt. Das Projekt sieht einen zusätzlichen Speichersee mit 31 Millionen Kubikmetern Fassungsvermögen sowie ein Pumpspeicherwerk als zweite Oberstufe vor. Dadurch könne die Speicherkapazität der Bestandsanlage um rund 50 Prozent erhöht werden, hieß es.
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