TVBO-Neuwahl und Vollversammlung am 29. Jänner
„Causa Osttirol“ führt zu tirolweiter Änderung des Tourismusgesetzes.
Seit heute steht fest: Die Neuwahl zum Aufsichtsrat des Osttiroler Tourismusverbandes wird am 29. Jänner 2019 durchgeführt. Gleichzeitig findet an diesem Tag auch die Vollversammlung statt. Vorher wird es keine TVB-Vollversammlung in Osttirol geben.
Wie mehrfach berichtet, führten zwei Gerichtsurteile zu einer Annulierung der äußerst turbulenten TVBO-Wahl vom Dezember 2017. Eines dieser Urteile bewirkt jetzt sogar eine Novelle des Tiroler Tourismusgesetzes. Es geht dabei um die Auslegung der Frage, bis wann die Wahlvorschläge abgegeben werden müssen. Das Gesetz schreibt aktuell vor: spätestens 30 Tage vor der Wahl. Allerdings ist bislang offenbar nicht genau definiert, wann diese Wahl beginnt.
Die Tourismusabteilung sah den eigentlichen Wahlabend als Stichtag, das Landesverwaltungsgericht war anderer Meinung. Weil man bereits eine Woche vor dem Wahlabend in TVB-Büros seine Stimme abgeben könne, sei der Beginn der Vorwahlen entscheidend für die Berechnung der Abgabefrist. Eine Novelle wird – diesem Urteil folgend – das Tiroler Tourismusgesetz entsprechend nachschärfen. In einigen Tiroler Tourismusregionen wurden daher die schon festgelegten Neuwahltermine verschoben bzw. neu ausgeschrieben.
Damit ergibt sich für die Osttiroler Tourisumswahl ein leicht zu merkender Abgabetermin für die Einreichung der Wahlvorschläge: Montag, 24. Dezember 24.00 Uhr. TVBO-Obmann Franz Theurl rät allerdings, mit der Abgabe der Listen nicht bis zur Mitternachtsmette zu warten: „Ich rege an, dass alle Listen bis spätestens Freitag, 21. Dezember, eingereicht werden sollten.“
Keine Postings
Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren