Schulstarthilfe bis 30. September beantragen
150 Euro pro schulpflichtigem Kind gibt es – einkommensabhängig – vom Land Tirol.
Noch genießen die SchülerInnen die Sommerferien, doch das neue Schuljahr steht bereits vor der Tür: „Der Schulstart und die anfallenden Kosten stellen für viele Tiroler Familien und Alleinerziehende oft eine finanzielle Belastung dar. Mit der Schulstarthilfe in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind wollen wir seitens des Landes Tirol möglichst viele Eltern unterstützen“, betont Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
Die einkommensabhängige Landesförderung für das Schuljahr 2018/2019 kann bis spätestens 30. September beantragt werden. Im vergangenen Jahr wurden knapp 10.300 Anträge zur Schulstarthilfe genehmigt, der ausbezahlte Förderbetrag belief sich insgesamt auf 2,2 Millionen Euro. Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich im Herbst des jeweiligen Schuljahres ausbezahlt.
Seit dem Vorjahr ist die Antragsstellung über ein Online-Formular möglich. Auf der Website des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe stehen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen – konkrete Informationen dazu finden sich ebenfalls auf der Website.
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